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Puttrich: BGH-Urteil wichtiger Erfolg für Verbraucher

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofes,
dass Energieversorger die Gaspreise nicht ausschließlich an den 
Heizölpreis koppeln dürfen, erklärt die verbraucherpolitische 
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lucia Puttrich 
MdB:
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass der Preis für 
Gaslieferungen nicht allein an die Entwicklung der Heizölpreise 
gekoppelt werden kann, ist ein bedeutender Erfolg für die 
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. In diesem Fall wurde
entschieden, dass Verträge dann unzulässig sind, wenn andere 
preisbildende Faktoren wie zum Beispiel Netz- und Vertriebskosten 
nicht berücksichtigt werden.
Klauseln in Verträgen, die Preisanpassungen ermöglichen, weil der 
Erdgaspreis an die Entwicklung des Preises für extraleichtes Heizöl 
gekoppelt ist, sind unwirksam. Unzulässige Gewinnsteigerungen mit der
Begründung der Bindung an den Heizölpreis auf Kosten der Verbraucher 
sind damit nicht mehr möglich. Die Gasversorger, die derartige 
Ölpreisbindungsklauseln nutzen, müssen nun neue Verträge abschließen.
Das Grundproblem ist der bisher nur unzureichende Wettbewerb auf 
dem Gasmarkt. Dies wird die christlich-liberale Koalition angehen, 
indem der Zugang neuer Wettbewerber zu Speicher- und 
Transportmöglichkeiten ermöglicht wird und die 
Gasnetzzugangsverordnung neugefasst wird. Die weitere Reduzierung der
Gasmarktgebiete ist unerlässlich, um die Preisbildung im Sinne der 
Verbraucher zu beeinflussen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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