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Krings: Nun erstmals höchstrichterlich bestätigt: Deutschkenntnisse vor Einreise für nachziehende Ehegatten ist verfassungsgemäß

Berlin (ots)

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die seit 
2007 erforderlichen einfachen Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht stehen, ist 
außerordentlich zu begrüßen. Die Bundesrichter schaffen damit die 
überfällige Klarheit, dass die seinerzeit gegen umfangreiche 
Widerstände geschaffene Regelung im Einklang mit dem Grundrecht von 
Ehe und Familie steht. Die entsprechende Regelung des 
Aufenthaltsgesetzes soll Zwangsehen verhindern, weil Frauen durch den
Erwerb von Sprachkenntnissen vor der Einreise in ihrer sprachlichen 
und sozialen Kompetenz gestärkt werden. Allen ausländischen Familien 
wird das unmissverständliche Signal gesendet, dass es ohne Deutsch 
nicht geht. Denn das Beherrschen der deutschen Sprache ist 
unbestritten der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration in 
Deutschland schlechthin. Besonders erfreulich ist der an Deutlichkeit
nicht zu überbietende Hinweis des Gerichts, dass der klagenden 
Analphabetin und Mutter von fünf Kindern aus der Türkei sowohl die 
Alphabetisierung als auch der Erwerb einfacher deutscher 
Sprachkenntnisse vor der Einreise nach Deutschland zumutbar ist.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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