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Bleser: Tierschutzbestimmungen gelten auch für Schlachthöfe

Berlin (ots)

Zu den aktuellen Berichten über Fehlbetäubungsraten
in deutschen Schlachthöfen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Ernährung, Landwirt¬schaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Deutschland gehört zu den EU-Staaten mit den höchsten Tierschutz- 
und Tierhaltungsstandards. Gerade die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat 
sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine Verbesserung der
Rechtslage eingesetzt. Meldungen über Missstände in Schlachtbetrieben
nehmen wir daher sehr ernst und gehen diesen auf den Grund. Wir 
werden uns von den entsprechenden Behörden Informationen, z.B. zur 
Entwicklung der Zahl der fehlerhaften Betäubungen einfordern. Die 
Bestimmungen des Tierschutzes sind eindeutig: Tiere dürfen nicht 
unnötig gequält werden!
Einen Zusammenhang zwischen der zunehmenden Konzentration im 
Schlachthofsektor und vermeintlich steigender Zahlen von 
Fehlbetäubungen zu konstruieren, ist dabei zu einfach gedacht.
Hochmoderne, große Schlachthöfe sind durchaus in der Lage, die Tiere 
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu töten, zu schlachten und zu 
zerlegen. Dies muss aber auch von den zuständigen Stellen 
kontrolliert werden. Die tierschutzgerechte Schlachtung ist auch im 
eigenen Interesse der Unternehmen: Denn Tiere, die nicht 
ordnungsgemäß behandelt werden, liefern auch eine schlechtere 
Produktqualität.
Auch der Verbraucher kann mit mehr Bewusstsein für den Preis der 
Qualität von Lebensmitteln auch einen Beitrag für mehr Tierschutz bei
der Schlachtung leisten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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