Singhammer/Bleser: Google muss Konsequenzen spüren
Berlin (ots)
Zu den jüngst bekannt gewordenen Mitschnitten privater E-Mail und Internetabrufe durch den US-Konzern Google erklären der u.a. für den Bereich Verbraucherschutz zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB:
Die nunmehr bekannt gewordene Datensammlung durch Google, die sich nach deren Angaben seit Jahren nicht nur auf Fotografien, sondern darüber hinaus auch auf die Standorte offener W-LAN-Funknetze und sogar Fragmente privater Nutzerdaten (abgerufene E-Mails und Webseiten) erstreckt, stellt einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar und muss nun endlich entsprechende juristische Konsequenzen haben.
Inwieweit auch das Fernmeldegeheimnis betroffen ist, muss der Bundesdatenschutzbeauftragte klären. Dass diese Datensammlung, wie Google nun angibt, nur "versehentlich" erfolgt sei, ändert jedenfalls nichts an der juristischen Bewertung des Vorgangs.
Hier wäre die Verhängung eines hohen Bußgeldes in unseren Augen ein wirkungsvoller erster Schritt.
Es darf nicht Praxis werden, dass Google die deutschen Datenschutzstandards schlicht ignoriert und die Öffentlichkeit weiter darüber im Unklaren lässt, welche Daten nun konkret zu welchem Zweck und in welchem Umfang gesammelt werden.
Die in einer Art Salami-Taktik nur Stück für Stück zugegebenen Verstöße gegen den Datenschutz kamen erst durch die konkreten Anfragen deutscher Datenschützer ans Licht und zeigen eindrucksvoll, dass Google dem sensiblen Datenschutz offenbar noch immer nicht die nötige Aufmerksamkeit schenkt. In anderen Ländern mag der Konzern damit durchkommen, in Deutschland hat das Thema jedoch Priorität.
Das jetzt bekannte Ausmaß dieses Eingriffs in die Privatsphäre bestätigt uns in der Auffassung, dass die Arbeit von Google und vergleichbaren Dienst-Anbietern national wie international von wirkungsvolleren gesetzlichen Regeln flankiert werden muss. In erster Linie wäre hierbei an eine effektivere Ausgestaltung des sogenannten "Safe-Harbor-Abkommens" zu denken, um ein international gleichwertiges Datenschutzniveau sicherzustellen und Bußgelder auch bei Verstößen ausländischer Unternehmen besser durchsetzen zu können.
Es zeigt sich nun jedenfalls klar, dass der Vorstoß von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner genau ins Schwarze zielte und bei Google offenbar einen wunden Punkt traf.
Die Union wird sich weiterhin dafür stark machen, die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet besser zu schützen, als dies aktuell der Fall ist.
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