Börnsen/Wanderwitz: Neues Filmförderungsgesetz schafft Abgabengerechtigkeit
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratung des sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes im Ausschuss für Kultur und Medien erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz MdB:
Der Film in Deutschland schreibt Rekordzahlen. 146 Millionen Kinobesucher gab es 2009, die höchste Zahl seit 20 Jahren. Jeder dritte Film kam aus nationaler Produktion; so viele waren es noch nie.
Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), von Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB vor drei Jahren initiiert, hat wesentlich zu diesem Aufstieg des Kultur- und Wirtschaftsgutes Film beigetragen. 14 in der Bundesrepublik produzierte Filme wurden auch deshalb 2009 Besuchermillionäre.
Doch das eigentliche Kernelement für die Filmlandschaft unseres Landes ist neben der beachtlichen Länderförderung die Sicherstellung einer finanziellen Grundlage durch die Filmförderanstalt (FFA), eine Organisation der Filmwirtschaft, die ohne Steuermittel auskommt. Die Erhebung einer Sonderabgabe erfolgt von den Verwertern der Kinofilme, von den Filmtheaterbetreibern, der Videowirtschaft, von den öffentlichen wie privaten Fernsehveranstaltern sowie den Vermarktern von Bezahlfernseh-Paketen.
Weil der Kino- und der Videosektor ihre Abgaben schon bisher gesetzlich festgeschrieben leisten mussten, die anderen Beteiligten hingegen allein freiwillig, sah das Bundesverwaltungsgericht hierin eine Ungleichbehandlung und regte eine gesetzliche Norm für alle an. Dazu kommt es jetzt durch eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes, die die gebotene Abgabengerechtigkeit gewährleistet.
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