Voßhoff/Heveling: Neustart bei Sicherungsverwahrung - Sicherheit der Bürger ist oberstes Gebot
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Diskussion um eine Reform der Sicherungsverwahrung erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff MdB sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss Ansgar Heveling MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 17. Dezember 2009 (rechtskräftig seit dem 10. Mai 2009) hat bedenkliche Lücken in das Schutzsystem der Sicherungsverwahrung gerissen und weiteren dringenden Handlungsbedarf hervorgerufen. Aus Sicht des EGMR ist die Sicherungsverwahrung keine Maßregel, sondern eine Strafe im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention mit der Folge, dass sie dem Rückwirkungsverbot unterliegt.
Durch das Urteil des EGMR besteht die Gefahr, dass über 70 weiterhin hochgefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen; die ersten sind bereits in Freiheit. Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte hat eine Entlassung bislang allerdings noch abgelehnt.
Eine schnelle, rechtsstaatliche Lösung ist jetzt erforderlich. Vor allem aber: Kein Täter darf unkontrolliert in Freiheit kommen, solange er für die Allgemeinheit noch eine schwerwiegende Gefahr darstellt. Wir haben daher ein Konzept zu einem Neustart der Sicherungsverwahrung entwickelt, das diesen Gesichtspunkten Rechnung trägt und den rechtsstaatlichen Erfordernissen gerecht wird.
Die derzeit drängendste Frage ist: Was passiert mit den Altfällen, das heißt mit Schwerverbrechern, die möglicherweise aufgrund des EGMR Urteils nicht mehr länger in der Sicherungsverwahrung bleiben können. Hier wollen wir u. a., das System der Führungsaufsicht erweitern und effizienter gestalten: Eine - bereits in Frankreich und England mit Erfolg praktizierte - Möglichkeit ist die GPS-gestützte elektronische Aufenthaltsüberwachung. Mit solchen sogenannten "elektronischen Fußfesseln" ist es möglich, die Bewegungsdaten anzuzeigen und Alarmnachrichten - etwa, wenn derjenige sich entgegen seinen aufenthaltsbezogenen Weisungen einem Kindergarten oder Spielplatz nährt - zu erhalten, ohne dass die Bewegungsfreiheit des Betroffenen im übrigen eingeschränkt wird. Die Erfahrungen zeigen, dass die Abschreckungswirkung für den Täter, gegen aufenthaltsbezogene Weisungen zu verstoßen, hoch ist. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass neue schwerste Straftaten begangen werden und potentielle Opfer werden geschützt.
Dieses Mittel kann und muss auf schwerste Gewaltverbrecher und Sexualstraftäter als Alternative zu ihrer bisherigen Sicherungsverwahrung beschränkt bleiben. Insgesamt aber müssen Verstöße gegen aufenthaltsbedingte Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht künftig effektiver sanktioniert werden können. Die Bundesjustizministerin hat mittlerweile ihre Vorstellungen einer Reform vorgelegt, die in die richtige Richtung weisen. Gleichwohl muss auch die Frage beantwortet werden, was mit den sogenannten Altfällen geschehen soll.
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