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Vaatz/Voßhoff: Union steht zu SED-Opfern

Berlin (ots)

Der Deutsche Bundestag beschließt heute weitere wichtige Verbesserungen für Opfer des SED-Unrechtsregimes. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Arnold Vaatz und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Die christlich-liberale Koalition hat einen weiteren Punkt aus ihrem Koalitionsvertrag abgearbeitet und wesentliche Verbesserungen am Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und weiteren Rehabilitierungsvorschriften vorgenommen. Die SED-Opferpension wird dadurch erheblich gestärkt.

Das Gesamtpaket der Verbesserungen kann sich sehen lassen. Es stellt eine deutliche Verbesserung der Situation der bedürftigen Opfer, insbesondere von Familien mit Kindern dar und erweitert den Kreis der Opfer, die zukünftig anspruchsberechtigt sind. Darüber hinaus konnten wir uns auf zahlreiche Verbesserungen und Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren verständigen, die im ganz alltäglichen Leben eine große Hilfe für viele Opfer darstellen werden.

Es ist erfreulich, dass dem Gesetz alle Fraktionen zugestimmt haben. Die weitergehenden Anträge der Opposition sind aber einfach nur scheinheilig und wohlfeil. Rot-Grün hatte sieben Jahre Zeit, etwas für die SED-Opfer zu tun und hat nichts, aber auch gar nichts getan. Die Linken als die Erben der Täter sind mit weitergehenden Forderungen sowieso alles andere als glaubwürdig. Zuverlässiger und glaubwürdiger Garant für die Interessen der SED-Opfer ist und bleibt daher die Union."

Hintergrund:

Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetzespaket folgende Punkte:

   - Deutliche Verbesserungen für Opferfamilien mit Kindern durch 
     Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung 
     des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung der Eltern.
   - Keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge bei der 
     Einkommensberechnung.
   - Beendigung der bürokratischen Schikane anlassloser 
     Turnusüberprüfungen der Bezugsberechtigung.
   - Klare Einbeziehung auch von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern 
     in den Berechtigtenkreis von § 2 StrRehaG, wenn die Einweisung 
     auch sachfremden politischen Zwecken gedient hat und mit 
     Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung nicht 
     vereinbar ist.
   - Klarstellung der Mindesthaftzeit von 6 Monaten auf 180 Tage 
     (Durch eine unterschiedliche Berechnungspraxis kam es hier zu 
     ungerechten Ergebnissen bei der tatsächlich vorliegenden 
     Mindesthaftzeit).
   - Ausdehnung der Härtefallregelung auch auf die SED-Opferpension 
     (insbesondere vor dem Hintergrund der willkürlichen 
     DDR-Haftentlassungspraxis).
   - Ausschluss von Schwerkriminellen, solange die Verurteilung im 
     Bundeszentralregister enthalten ist.
   - Verlängerung und Harmonisierung aller Reha-Fristen auf 2019 
     (Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche 
     Rehabilitierung).

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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