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Barthle/Brackmann: Einheit vollenden bedeutet Rechtsfrieden herstellen

Berlin (ots)

Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung den Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetz beraten. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle und der zuständige Berichterstatter Norbert Brackmann:

"Es war und ist ein zentrales Anliegen der Unionsfraktion, eine sachgerechte Regelung der Wiedergutmachung für die Alteigentümer zu finden, deren landwirtschaftliche Flächen in der sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden und mit dem Unrecht des SED-Regimes weiter bestanden.

Die deutsche Einheit jährt sich dieses Jahr zum 20. Mal und es ist für die Union nicht hinnehmbar, wenn Alteigentümer die Lasten aus der erheblich verzögerten Bearbeitung der Entschädigungs- und Ausgleichsbescheide der Landesbehörden aufgebürdet bekommen. Denn nicht alle ostdeutschen Länder erlassen zeitnah bestandskräftige Bescheide über die Aus¬gleichsleis¬tungen. Das wirkt sich erheblich zum Nachteil der Alteigentümer aus, die von der ordnungsgemäßen und zügigen Bearbeitung durch die Länderbehörden abhängig sind. Sie müssen zusehen wie ihre Vermögensansprüche schrumpfen.

Diese Gerechtigkeitslücke wird nun von der Union gemeinsam mit dem Koalitionspartner geschlossen. Mit dem Gesetz werden die Erwerbsmöglichkeiten für Alteigen¬tümer ent-sprechend dem ursprünglichen Wieder¬gutmachungsgedanken der Regelung verbessert. Wir führen die die sog. Stichtagslösung 1. Januar 2004 ein. Fiktiv werden die noch ausstehenden Bescheide so behandelt, als seien sie vor dem 1. Januar 2004 erteilt worden, damit den Grundstückspreissteigerungen seit 2004 entgegengetreten werden kann. Mit der SPD war eine solche Lösung in der letzten Legislaturperiode nicht durchsetzbar. Daher musste damals auf eine Regelung verzichtet werden. Es ist ein großer Erfolg der christlich-liberalen Koalition, dass jetzt eine tragfähige Lösung für die Alteigentümer gefunden wurde. Wir streben im Interesse der Betroffenen eine rasche parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfs an."

Hintergrund:

Alteigentümer aus der Enteignung in der sowjetischen Besatzungszone haben als Ausgleichsleistungen einen Anspruch auf einen begünstigten Erwerb von landwirtschaftli-chen Flächen. Dafür ist im Einzelfall ein rechtsfähiger Bescheid des zuständigen Landes notwendig. Leider verzögern sich diese Bescheide bei einigen Ländern erheblich, was zu Lasten der Alteigentümer geht.

Denn seit 2004 sind Preissteigerungen von annähernd 100 Prozent für die landwirtschaftlichen Flächen, die durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) privatisiert werden sollen, zu verzeichnen. Da betroffene Alteigentümer erst nach dem Vorliegen eines bestandskräftigen Bescheides die Möglichkeit der Ausgleichsleistung nutzen können, führen die von den Ländern zu verantwortenden Verzögerungen in der Praxis dazu, dass Alteigentümer durch Zeitablauf immer weniger Flächen erwerben können. Diese nicht von den Alteigentümern zu verantwortende Benachteiligung wird mit dem Gesetzentwurf aufgehoben. Der ursprüngliche Rechtzustand wird wieder hergestellt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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