Bleser/Schön: Nachbesserung bei der EU-Spielzeugrichtlinie notwendig
Berlin (ots)
Die Sicherheit von Spielzeug steht heute im Mittelpunkt einer Debatte des Deutschen Bundestages. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Nadine Schön:
"Für die Union steht fest: Wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht, darf es keine Kompromisse und keine Ausnahmen geben. Spielzeug, das in Deutschland verkauft wird, muss sicher sein. Die jüngsten Untersuchungen von Stiftung Warentest über die Schadstoffbelastung und Sicherheit von Spielzeugen haben teilweise alarmierende Ergebnisse ans Licht gebracht. Über 80 Prozent des untersuchten Spielzeugs fiel bei dem Test durch. Nationale Alleingänge - wie von der Opposition gefordert - bringen uns im Zeitalter des Binnenmarktes nicht weiter. Vielmehr sind gezielte Nachbesserungen bei der EU-Spielzeugrichtlinie erforderlich und im Sinne der Gesundheit unserer Kinder von Nöten. Die christlich-liberale Koalition unterstützt deshalb in einem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung, gesetzliche Nachbesserungen der EU-Spielzeugrichtlinie voranzutreiben, bevor diese Mitte 2011 in Kraft tritt.
Kernelemente, die es zu verbessern gilt, sind: Spielzeug muss geprüft werden, bevor es auf den Markt kommt, damit es nicht im Nachhinein vom Markt genommen werden muss. Wir brauchen eine verpflichtende Spielzeugprüfung von Seiten Dritter - also einen TÜV für Spielzeug. Objektive Produktprüfungen durch unabhängige Labore geben den Verbrauchern die Sicherheit, die sie gerade bei diesem sensiblen Thema vollkommen zu Recht einfordern.
Außenkontrollen und die Marktaufsicht müssen verbessert werden, um die Einfuhr gefährlichen Spielzeuges nach Europa einzudämmen. Die Ergebnisse von Stiftung Warentest belegen: Kleinkinder unter drei Jahren nehmen oft Spielzeug in den Mund. Es ist daher zu prüfen, inwieweit Kinderspielzeuge als Lebensmittelbedarfsgegenstände zu klassifizieren sind und nicht wie bisher ausschließlich nach der Chemikalienverordnung beurteilt werden.
Die in der EU-Spielzeugrichtlinie festgelegten Grenzwerte - insbesondere für Duftstoffe, Nickel, Blei oder Cadmium -müssen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Krebserregende Weichmacher (sogenannte PAK-Stoffe) in Spielzeug müssen ausdrücklich verboten werden.
Gezieltes Nachbessern zum Schutze unserer Kinder - das ist das Ziel der christlich-liberalen Koalition, für das sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverbraucherministerium gemeinsam in Brüssel einsetzen werden."
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