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Dautzenberg/Tillmann: Die Koalition lichtet den Steuerdschungel

Berlin (ots)

Der Koalitionsausschuss hat am gestrigen Abend das von den Koalitionsfraktionen und dem Bundesfinanzminister gemeinsam vorgelegte Steuervereinfachungspaket beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:

Die christlich-liberale Koalition hält Wort. Der Steuerdschungel wird gelichtet. Die Steuererklärung kann künftig einfacher, schneller und auch papierloser erledigt werden. Mit den rund 40 Maßnahmen befreien wir zielgenau vor allem diejenigen Steuerzahler von unnötiger Steuerbürokratie, die ihre Steuererklärung noch regelmäßig selbst ausfüllen. Das damit verbundene steuerliche Entlastungsvolumen von jährlich 590 Millionen Euro kommt Arbeitnehmern und Familien mit Kindern zugute. Hinzu kommt eine spürbare Reduzierung von Bürokratiekosten. Allein die Unternehmen werden so um 4 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratieaufwand entlastet. Im Einzelnen sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen: Mit der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro werden Belegsammlungen der Arbeitnehmer in noch größerem Umfang überflüssig als schon bislang der Fall. Die Arbeitnehmer werden damit zugleich um 330 Millionen Euro entlastet. Die bisher als zu kompliziert empfundene steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich vereinfacht. Bei der Anlage Kind entfällt eine Seite des Erklärungsvordrucks. Künftig werden außerdem mehr Familien mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Damit ist zugleich eine Entlastung von 60 Millionen Euro verbunden.

Die umfangreiche Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen wird entfallen. Damit wird in erheblichem Umfang unnötige Steuerbürokratie abgebaut. Zugleich wird damit einkommensschwächeren Familien die Möglichkeit gegeben, bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8.004 Euro auch weiterhin Kindergeld zu beziehen. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung kann die Kommunikation mit dem Finanzamt künftig weitgehend papierlos auf elektronischem Wege erfolgen. Soweit Daten der Finanzverwaltung vorliegen, werden diese automatisch in den richtigen Feldern der Steuererklärung vorausgefüllt. Ziel ist es für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten. Speziell für Rentner, die lediglich Rente beziehen und darüber hinaus keine weiteren Einnahmen haben, soll eine vorausgefüllte Erklärung in der Weise vorbereitet werden, dass diese die vorausgefüllte Erklärung nach Prüfung im Regelfall ohne Änderung an das zuständige Finanzamt übermitteln können.

Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen künftig das Wahlrecht erhalten, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Der Vereinfachungseffekt der Abgeltungsteuer wird deutlich ausgeweitet. Bei Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen oder Spenden soll künftig die Erklärungspflicht für Kapitalerträge entfallen.

Betriebsprüfungen sollen gegenwartsnäher durchgeführt werden. Dafür werden wir das Institut der "zeitnahen Betriebsprüfung" einführen. Ziel ist es, dass die Finanzämter vor Ort gemeinsam mit den ausgewählten Unternehmen individuelle und pragmatische Lösungen erarbeiten, die zu einer größeren Gegenwartsnähe der Prüfungen führen. Die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer werden ebenfalls deutlich reduziert. Damit tragen wir auch hier den aktuellen Entwicklungen bei der papierlosen Kommunikation Rechnung.

All diese Maßnahmen zeigen, dass eine spürbare Steuervereinfachung auch in Zeiten knapper Kassen möglich ist. Die Union wird dafür Sorge tragen, dass diese Maßnahmen nun auch zügig umgesetzt werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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