Bleser/Lehmer: Europäisches Patentamt bestätigt Position der Unionsfraktion
Berlin (ots)
Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat gestern ihre Entscheidung in den Fällen "Brokkoli" und "Tomate" bekannt gegeben. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft der CSU-Landesgruppe, Dr. Max Lehmer:
"Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht sich durch die Entscheidung der großen Beschwerdekammer des EPA voll und ganz in ihrer Haltung bestätigt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass konventionelle Verfahren der Selektion und Züchtung als ´im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren´ für nicht patentierbar erklärt wurden. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diese Grundsatzentscheidung muss nun aber noch auf die Patentierbarkeit von Nutztieren und Nutzpflanzen sowie deren Nachkommen übertragen werden.
Wir lehnen Patente auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen ab. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen (Klimawandel, zunehmende Flächenkonkurrenz, Sicherung der Welternährung) muss der weltweite Genpool allen Landwirten und Züchtern zur Verfügung stehen. Nur durch züchterischen Fortschritt kann man zur Lösung der anstehenden Probleme beitragen.
Es ist völlig unstrittig, dass Patente bei der Forschung nach Innovationen notwendig sind. Allerdings sehen wir es äußerst kritisch, wenn einzelne Firmen wie im aktuellen Falle des Brokkoli-Patents versuchen, über den Umweg der Patentierung eines Selektionsverfahrens auch den Samen oder die fertigen Pflanzen des Brokkolis oder der Tomate schützen zu lassen.
Die Vielzahl solcher Patentanmeldungen - z.B. auch bei Kühen oder Schweinen - zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Wir fordern daher eine Konkretisierung der Europäischen Biopatentrichtlinie, vor allem in der Frage der ´im Wesentlichen biologischen Verfahren´ und der Reichweite der Patente, damit solche Verfahren vor dem EPA nicht mehr notwendig sind.
Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Landwirte ihrer Haupttätigkeit nachgehen können, Nahrungsmittel zu produzieren, anstatt vor Gericht gegen zu weit gefasste Patente zu prozessieren."
Hintergrund:
Das britische Unternehmen Plant Bioscience hatte sich vor acht Jahren das "Brokkoli"-Patent EP 1069819 gesichert. Es gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkoli-Sorte, die einen besonders hohen Anteil eines krebshemmenden Stoffes enthält. Dagegen haben zwei Unternehmen mit dem Argument geklagt, der Brokkoli sei keine Erfindung, sondern nur eine Züchtung. Der Fall wurde 2007 der großen Beschwerdekammer des EPA vorgelegt.
Auch das Verfahren zur Zucht einer Tomate ("Tomaten"-Patent EP 1211926) mit geringem Wassergehalt, das gemeinsam mit dem Brokkoli-Fall verhandelt wird, kombiniert technische und konventionelle Methoden. Das israelische Landwirtschaftsministerium hatte das Zuchtverfahren im Jahr 2000 zum Patent angemeldet. In diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein. Dieser Fall wurde im Mai 2008 bei der großen Beschwerdekammer des EPA eingereicht.
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