Flosbach/Tillmann: Koalition setzt Steuervereinfachungen zügig um - keine höheren Kita-Gebühren für Familien mit Kindern
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:
"Die christlich-liberale Koalition drückt bei der Steuervereinfachung weiter aufs Tempo. Nach der Vereinbarung eines umfangreichen Steuervereinfachungspaketes Ende letzten Jahres hat heute das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf werden gerade auch Arbeitnehmer und Familien mit Kindern besonders entlastet. Zentrale Maßnahmen sind u.a. die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2011 mit einer steuerlichen Entlastung von jährlich 330 Millionen Euro, die Vereinfachung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten mit einer steuerlichen Entlastung von jährlich 60 Millionen Euro sowie der Wegfall der umfangreichen Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern mit einer steuerlichen Entlastung von jährlich 200 Millionen Euro.
Besonders erfreulich ist dabei, dass der Gesetzentwurf bereits die Forderung der Unionsfraktion umsetzt, dass es durch die Vereinfachung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten zu keinen automatischen Erhöhungen bei den Kita-Gebühren kommen darf. Dies wird nach dem Gesetzentwurf jetzt dadurch vermieden, dass bei der Anknüpfung außersteuerlicher Vorschriften an steuerliche Einkommensbegriffe die steuerlich zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten abgezogen werden.
Einer zügigen Beratung des Gesetzentwurfs steht nun nichts mehr im Wege. Dabei wird die Unionsfraktion sämtliche Maßnahmen intensiv prüfen und sich überall dort, wo es erforderlich wird, für weitere Verbesserungen einsetzen. Unser Ziel ist es, dass das Steuervereinfachungsgesetz 2011 noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesgesetzblatt steht."
Hintergrund:
§ 2 Absatz 5a Satz 2 EStG - neu - (Gesetzentwurf) "Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen an die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Begriffe (Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte) an, mindern sich für deren Zwecke diese Größen um die nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 abziehbaren Kinderbetreuungskosten."
Begründung im Gesetzentwurf:
"Durch die Vereinfachung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sind Kinderbetreuungskosten zukünftig nur einheitlich als Sonderausgaben und nicht mehr auch wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Dies hätte grundsätzlich Auswirkungen, soweit außersteuerliche Rechtsnormen an steuerliche Einkommensbegriffe anknüpfen, wie z. B. § 14 Absatz 1 Wohngeldgesetz. Durch den neu angefügten Satz 2 werden Auswirkungen auf außersteuerliche Rechtsnormen vermieden."
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