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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Rachel: Bulmahns Dienstrechtsreform von Experten abgelehnt!

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur
Dienstrechtsreform an Hochschulen im Deutschen Bundestag erklären der
bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Gerhard Friedrich MdB und der
zuständige Berichterstatter Thomas Rachel MdB:
Die Anhörung hat ergeben, dass die Dienstrechtsreform durch die
Bank von den anwesenden Experten in der von Frau Bulmahn vorgelegten
Form abgelehnt wird. Sogar die von der Koalition selbst berufenen
Sachverständigen haben erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet.
Dies betrifft vor allem die unzureichenden Regelungen für die
Ausgestaltung der künftigen Juniorprofessur, die faktische
Abschaffung der Habilitation und nicht zuletzt das von der
Bundesregierung vorgeschlagene neue System der Professorenbesoldung.
Die Union sieht sich in ihren zentralen Kritikpunkten durch die
Anhörung bestätigt:
* Die Habilitation darf nicht abgeschafft werden.
   * Die Grundbeträge für die neuen Besoldungsstufen W2 und W3 sind
     zu niedrig und nicht geeignet, wirklich qualifizierte
     wissenschaftliche Nachwuchskräfte für die Hochschule zu    
     gewinnen.
   * Das Versorgungsniveau darf nicht dadurch abgesenkt werden, dass
     nur die Zulagen der letzten fünf Dienstjahre berücksichtigt     
     werden.
   * Die Reform ist nicht ausreichend finanziert - sowohl, was die
     Einführung der Juniorprofessur, als auch die Zulagen anbetrifft,
     die in der vorgesehenen Höhe nicht dem internationalen   
     Wettbewerb gerecht werden.
Überhaupt nichts halten wir von der Forderung von
Studentenverbänden, im Hochschulrahmengesetz wieder die - für
allgemeinpolitische Agitation missbrauchte - Zwangskörperschaft für
Studierende und ein Verbot von Studiengebühren aufzunehmen. Über die
Finanzierung der Hochschulen haben ausschließlich die Länder zu
entscheiden. Es ist aber schon bemerkenswert, dass Frau Bulmahn an
gebrochene Wahlkampfversprechen erinnert und vom enttäuschten
Klientel sogar zum Rücktritt aufgefordert wird.
Die Anhörung hat gezeigt, dass es noch erheblichen
Nachbesserungsbedarf an den Gesetzen gibt. Wir fordern die Koalition
auf, entsprechende Änderungen in den bevorstehenden
Ausschussberatungen vorzulegen, damit die Gesetze von den Betroffenen
akzeptiert werden können. Man kann eine solche Reform nicht mit der
Brechstange und gegen den erbitterten Widerstand der deutschen
Professorinnen und Professoren und des gesamten akademischen
Nachwuchses erzwingen. Das Ergebnis wäre, dass immer mehr junge
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum frühestmöglichen
Zeitpunkt ins Ausland abwandern. Das Ziel der Reform, Deutschland auf
dem internationalen Hochschulmarkt wettbewerbsfähig zu machen, wäre
damit verfehlt. Die Union wird jedenfalls entsprechende
Änderungsanträge stellen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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