CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Rachel: Bulmahns
Dienstrechtsreform von Experten abgelehnt!
Berlin (ots)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Dienstrechtsreform an Hochschulen im Deutschen Bundestag erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Gerhard Friedrich MdB und der zuständige Berichterstatter Thomas Rachel MdB:
Die Anhörung hat ergeben, dass die Dienstrechtsreform durch die Bank von den anwesenden Experten in der von Frau Bulmahn vorgelegten Form abgelehnt wird. Sogar die von der Koalition selbst berufenen Sachverständigen haben erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Dies betrifft vor allem die unzureichenden Regelungen für die Ausgestaltung der künftigen Juniorprofessur, die faktische Abschaffung der Habilitation und nicht zuletzt das von der Bundesregierung vorgeschlagene neue System der Professorenbesoldung.
Die Union sieht sich in ihren zentralen Kritikpunkten durch die Anhörung bestätigt:
* Die Habilitation darf nicht abgeschafft werden. * Die Grundbeträge für die neuen Besoldungsstufen W2 und W3 sind zu niedrig und nicht geeignet, wirklich qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte für die Hochschule zu gewinnen. * Das Versorgungsniveau darf nicht dadurch abgesenkt werden, dass nur die Zulagen der letzten fünf Dienstjahre berücksichtigt werden. * Die Reform ist nicht ausreichend finanziert - sowohl, was die Einführung der Juniorprofessur, als auch die Zulagen anbetrifft, die in der vorgesehenen Höhe nicht dem internationalen Wettbewerb gerecht werden.
Überhaupt nichts halten wir von der Forderung von Studentenverbänden, im Hochschulrahmengesetz wieder die - für allgemeinpolitische Agitation missbrauchte - Zwangskörperschaft für Studierende und ein Verbot von Studiengebühren aufzunehmen. Über die Finanzierung der Hochschulen haben ausschließlich die Länder zu entscheiden. Es ist aber schon bemerkenswert, dass Frau Bulmahn an gebrochene Wahlkampfversprechen erinnert und vom enttäuschten Klientel sogar zum Rücktritt aufgefordert wird.
Die Anhörung hat gezeigt, dass es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf an den Gesetzen gibt. Wir fordern die Koalition auf, entsprechende Änderungen in den bevorstehenden Ausschussberatungen vorzulegen, damit die Gesetze von den Betroffenen akzeptiert werden können. Man kann eine solche Reform nicht mit der Brechstange und gegen den erbitterten Widerstand der deutschen Professorinnen und Professoren und des gesamten akademischen Nachwuchses erzwingen. Das Ergebnis wäre, dass immer mehr junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum frühestmöglichen Zeitpunkt ins Ausland abwandern. Das Ziel der Reform, Deutschland auf dem internationalen Hochschulmarkt wettbewerbsfähig zu machen, wäre damit verfehlt. Die Union wird jedenfalls entsprechende Änderungsanträge stellen.
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