CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Beim neuen Sicherheitspaket
schießt der "rote Sheriff" nur mit Platzpatronen!
Berlin (ots)
Zum "Sicherheitskompromiss" von Rot-Grün beim "Anti-Terrorpaket II" des Bundesinnenministers erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Bei den Verhandlungen um die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und Ausländerextremismus haben sich die Grünen und SPD-Linken in zentralen Punkten gegen den Bundesinnenminister durchgesetzt. Ergebnis: Das "Anti-Terror-Paket II" ist völlig unzureichend. Was bleibt übrig von den markigen Ankündigungen des Bundesinnenministers, ausländische Terroristen und Extremisten würden mit allen Mitteln aufgespürt und außer Landes geschafft ? Fast nichts.
1. Initiativermittlungskompetenz für das Bundeskriminalamt (BKA)? Fehlanzeige. Wegen der Grünen bleibt das BKA ein zahnloser Tiger, der uns nicht besser schützen kann, weil er nicht handeln darf.
2. Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes u.ä.? Ausgebremst. Auskünften bei Kreditinstituten, Post- und Telekommunikationsdienstleistern dürfen auf Druck der Grünen nur unter strengsten Voraussetzungen eingeholt werden.
3. Polizeilicher Einsatz von Ortungsgeräten für Handy-Nutzer (IMSI-Catcher)? Weichgespült. Jetzt kriegen wir "absolute Verwendungsverbote" und "Löschungsgebote".
4. Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweisdokumente für Ausländer, Pass und Personalausweise?
Gezaudert und auf Zeit gespielt. Welche Merkmale aufgenommen werden, wurde noch nicht geregelt.
Schon vergessen, dass der Attentäter Atta in Deutschland mit drei verschiedenen Identitäten lebte? Und was soll man vernünftigerweise auch als deutscher Staatsangehöriger dagegen einwenden können, wenn ein Identitätspapier dazu dient, die
Identität treffsicher feststellen zu können?
Der wichtigste Komplex für eine verbesserte innere Sicherheit zum Schutz vor Ausländerextremismus und Terrorismus wurde überhaupt nicht geregelt. Durchgreifende und zielgenaue Maßnahmen im Bereich des Ausländerrechts.
Die angeblichen Verschärfungen im Ausländerrecht im Bereich der Ausweisung und Abschiebung sind doch nichts als weiße Salbe.
Die entscheidenden Gesetzesänderungen fehlen. Erforderlich sind Änderungen, mit denen wir auch ggf. asylberechtigte Extremisten nach schwersten Straftaten zwingend abschieben können.
Das beinhaltet eine Lockerung des Abschiebeschutzes im Bereich des § 53 AuslG. Es ist weder zeitgemäß noch zu vermitteln, dass Terroristen und ausländische Extremisten nicht abgeschoben werden können, wenn ihnen im Heimatland z.B. erniedrigende oder unmenschliche Behandlung droht. An Fällen wie dem des Kölner Extremistenführers Kaplan ändert das Sicherheitspaket gar nichts.
Notwendig ist auch, dass Ausländer bereits bei Terrorismusverdacht erst gar nicht ins Land gelassen werden und auch bei Verdacht zwingend ausgewiesen werden. Das angebliche "Anti-Terror-Paket II" sieht weder einen Versagungsgrund für Visa und Aufenthaltsgenehmigungen noch einen entsprechenden Ausweisungstatbestand vor.
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass im Kampf gegen Terror und Ausländerextremisten bei rot-grün nicht die Sicherheit oberste Priorität hat. Koalitionsfrieden gegen Entschärfung des Sicherheitspakets - dieser Handel geht nicht Ordnung!
Wir fordern, entschlossen und zielgenau gegen die Bedrohung durch ausländische Extremisten vorzugehen.
Deutschland braucht keinen kurzfristigen Aktionismus. Wir brauchen durchdachte realitätsnahe Konzepte und wirkungsvolle Maßnahmen, aber keine auf falsch verstandener Humanität und Naivität basierenden Kompromisse.
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