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Geis: Schwere Versäumnisse der Bundesregierung im Kampf gegen den Terrorimus

Berlin (ots)

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Differenzen zwischen
Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt" (BT-Drs. 14/7117) erklärt
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Aus ihrer Stellungnahme zu den Differenzen zwischen
Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt geht hervor, dass die
Bundesregierung bei der Bekämpfung des Terrorismus folgenschwere
Versäumnisse verschuldet hat.
Bereits im Januar 2000 hatte das Bundeskriminalamt derart brisante
Erkenntnisse über die von Osama Bin Laden geführte Terrororganisation
gesammelt, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens möglich
gewesen wäre. Die Bundesregierung hat einräumen müssen, dass die
gegenteilige Entscheidung des Generalbundesanwaltes lediglich
vertretbar, nicht aber zwingend war. Dann aber hat auch
Bundesminister Schily geschlafen. Denn sein Ministerium wurde bereits
im April 2000 über die Untätigkeit der Bundesanwaltschaft
unterrichtet.
Es festigt sich der Eindruck, dass die Bundesregierung vor dem 11.
September 2001 die Bedrohung durch den Terrorismus nicht ernst
genommen hat. Auf den überwiegenden Teil der Kleinen Anfrage hat die
Bundesregierung daher ausweichend geantwortet. Nicht zuletzt auch zu
der Frage, weshalb sie erst nach den Terroranschlägen gebotene
Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht hat.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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