CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Schwere Versäumnisse der
Bundesregierung im Kampf gegen den Terrorimus
Berlin (ots)
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Differenzen zwischen Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt" (BT-Drs. 14/7117) erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Aus ihrer Stellungnahme zu den Differenzen zwischen Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt geht hervor, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung des Terrorismus folgenschwere Versäumnisse verschuldet hat.
Bereits im Januar 2000 hatte das Bundeskriminalamt derart brisante Erkenntnisse über die von Osama Bin Laden geführte Terrororganisation gesammelt, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens möglich gewesen wäre. Die Bundesregierung hat einräumen müssen, dass die gegenteilige Entscheidung des Generalbundesanwaltes lediglich vertretbar, nicht aber zwingend war. Dann aber hat auch Bundesminister Schily geschlafen. Denn sein Ministerium wurde bereits im April 2000 über die Untätigkeit der Bundesanwaltschaft unterrichtet.
Es festigt sich der Eindruck, dass die Bundesregierung vor dem 11. September 2001 die Bedrohung durch den Terrorismus nicht ernst genommen hat. Auf den überwiegenden Teil der Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung daher ausweichend geantwortet. Nicht zuletzt auch zu der Frage, weshalb sie erst nach den Terroranschlägen gebotene Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht hat.
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