CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Bei der Zuwanderung opfert
Otto Schily heilige Kühe
Berlin (ots)
Zu den Zugeständnissen des Bundesinnenministers an die Grünen bei der Zuwanderung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Offensichtlich unter dem Eindruck seiner Abreise nach Indien, wo er gemeinsam mit Kanzler Schröder trotz 4 Millionen Arbeitslosen und einem bedenklichen Ausländeranteil hieran neue ausländische Arbeitskräfte für die zweite Runde der bislang gefloppten "Green-Card-Initiative" anwerben will, hat Bundesinnenminister Schily den Grünen und SPD-Linken folgenschwere Zugeständnisse gemacht. Sie werden zu unabsehbaren Zuwanderungsströmen führen. Zumindest in der Außendarstellung waren bis dahin für ihn alle diese Punkte mit seinen koalitionsinternen Gegnern nicht verhandelbar. Sie dienten der Pflege seines "hardliner"- Images und mussten als Garanten für seine politische Glaubwürdigkeit herhalten.Doch offensichtlich muss Schily in die Verhandlungen mit den Grünen mit dem Vorsatz gegangen sein: Heute muss die Maske fallen.
Das hat zwei Folgen.
1.Schily hat seine politische Glaubwürdigkeit verloren. Wer gestern noch - rechtlich zutreffend und politisch einzig vernünftig - verkündet, eine Ausweitung der Asyl- und Abschiebungsgründe um nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung sei mangels rechtlicher "Schutzlücke" und politisch wegen der unabsehbaren Zuwanderungsströme mit ihm nicht zu machen, und wer dann ohne sachlichen Grund einknickt, demaskiert sich als Ankündigungsminister.
Otto Schily hat sich zum Erfüllungsgehilfen von falsch verstandener Humanität und Naivität gemacht. Das Staatsamt aber erfordert Durchhaltevermögen und Rückgrat.
2. Einen Konsens mit der Union wird es auf dieser Basis nicht geben.
Die Union fordert die dringend benötigte Begrenzung der Zuwanderung in unser Land (BT-Drs. 14/6641).
Die Heraufsetzung des Kindernachzugsalters ist aus Integrationsgründen kontraproduktiv. Was haben die beabsichtigten Daueraufenthaltsrechte für schlecht ausgebildete und sozial Schwache mit Zuwanderungsbegrenzung zu tun? Wie soll durch die großzügige Gewährung von stabilen Aufenthaltsrechten an Personen, die bislang bei uns geduldet waren, ungeregelte Zuwanderung begrenzt werden? Und die geplante "Übergangsklausel" ist doch bei Licht besehen nichts anderes als ein neues Abschiebungshindernis auf Zeit und das Sprungbrett in einen gesicherten Aufenthalt.
Eine Ausweitung der Fluchtgründe um nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung ist mit uns nicht zu machen.
Warum?
In zahlreichen Staaten der Welt ist eine erhebliche Missachtung der Menschenrechte zu verzeichnen, ohne dass politische Verfolgung vorliegt. Es ist absehbar, dass diese neuen Rechte auf die Flüchtlingsanerkennung von einer unabsehbaren Zahl von Ausländern in Anspruch genommen werden, die vor Kriegs- und Bürgerkriegssituationen, vor Armut und wirtschaftlicher Verelendung, vor Natur- oder Hungerkatastrophen oder Problemen, die sich aus der unterschiedlichen Rollenverteilung von Mann und Frau in der Gesellschaft ergeben, fliehen, aber auch von kriminellen Ausländern, denen im Herkunftsstaat Racheakte von Verbrecherbanden drohen und von kranken Ausländern, die im Herkunftsstaat keine vergleichbare medizinische Versorgung erhalten können.
Diese Personen werden bereits jetzt schon vor Abschiebung geschützt, sofern ihnen existenzielle Gefahren drohen. Deutschland kann aber das Elend dieser Welt nicht mittels asylunabhängiger unbeschränkter Aufnahmeverpflichtungen heilen. Das Asyl- und Ausländerrecht ist hierfür auch nicht das geeignete Mittel. Das wußte bis zu seiner rasanten Wende anscheinend auch der Bundesinnenminister.
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