CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Wie die Kassen mit
Pflegebedürftigen umgehen...
Berlin (ots)
Zu den Urteilen des Bundessozialgerichts bezüglich des Umgangs mit den Interessen von Pflegebedürftigen durch die Pflegekassen erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Trotz vollmundiger und anders lautender Erklärungen von Bundesgesundheitsministerin Schmidt werden Schwerstkranke und Pflegebedürftige von der rot-grünen Gesundheitspolitik vernachlässigt. Die Interessen der Pflegebedürftigen werden von den Pflegekassen schlecht wahrgenommen, weil diese sich immer noch primär als Anwalt der gesetzlichen Krankenversicherung sehen. Dies geht zu Lasten einer angemessenen, qualitativ hochwertigen und am Maßstab der Erforderlichkeit gemessenen medizinischen und pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen. Und es führt, weil die Pflegeversicherung - anders als die gesetzliche Krankenversicherung - nur eine "Teilkasko"-Versicherung ist, zu einer finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Somit verliert die staatliche Pflegeversicherung zunehmend ihren Versicherungscharakter, denn die Beitragszahler können sich im Versicherungsfall "Pflegebedürftigkeit" nicht mehr auf adäquate Leistungen verlassen.
Die gestern ergangenen Urteile des Bundessozialgerichts unterstreichen, wie berechtigt die Forderung der Union ist, die medizinische Behandlungspflege von der sozialen Pflegeversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu verlagern. Leider hat Rot-Grün vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf der Union (Pflegeleistungs-Verbesserungs-Gesetz) abgelehnt.
Auch macht das Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichts deutlich, dass die rot-grüne Bundesregierung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Pflegekassen nicht genügt. Denn wenn die gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten von den Pflegekassen nicht wahrgenommen werden und somit weniger Personen der Pflegestufe 3 als Härtefälle anerkannt werden, so geht auch dies zu Lasten der Pflegebedürftigen und an den Zielen der sozialen Pflegeversicherung vorbei und erschüttert das Vertrauen der Beitragszahler in einen der Pfeiler des gesetzlichen Sozialversicherungssystems.
Insgesamt werfen die Urteile des Bundessozialgerichts die Frage auf, ob die Trennung von sozialer Pflegeversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung langfristig sinnvoll ist. Beitragssatzstabilität, Leistungsgerechtigkeit und -sicherheit müssen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Dazu gehört, die bestehenden Sozialversicherungssysteme auf Leistungseffizienz, Kostenersparnis und Beitragsgerechtigkeit zu überprüfen. Auch auf diese Fragen muss die rot-grüne Bundesregierung bald eine Antwort finden.
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