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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Kein Geld für den Mittelstand!

Berlin (ots)

Zu den neuen Vorschlägen der Bundesregierung zum
Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts
erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
In den letzten Wochen wurde von den Regierungsparteien in den
Medien öffentlichwirksam diskutiert, dass noch Nachbesserungen für
den Mittelstand beim Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der
Unternehmenssteuerrechts notwendig seien. Denn ursprünglich wollte
man mit diesem Gesetz das Ziel verfolgen, auch Personenunternehmen -
also den klassischen Mittelstand - steuerlich besser zu stellen,
nachdem die Unternehmensteuerreform aus dem Jahr 2000 einseitig die
großen Kapitalgesellschaften begünstigt hatte.
Insbesondere bei der Einführung einer sog. Reinvestitionsrücklage
speziell für Personenunternehmen sah man erheblichen
Nachbesserungsbedarf gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Denn
Personenunternehmen sollten mit der Reinvestitionsrücklage die
Möglichkeit erhalten, Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften
steuerfrei zu veräußern. Kapitalgesellschaften können dies nämlich
ebenfalls ab 2001.
Was nun bei dem Gesetzentwurf herausgekommen ist, ist aber alles
andere als die steuerliche Gleichstellung der Personenunternehmen mit
den Kapitalgesellschaften: Die Gewinne aus dem Verkauf von
Beteiligungen können zwar nun - entsprechend den Forderungen der
Union - steuerfrei auf Gebäude und andere Wirtschaftsgüter übertragen
werden, doch wird der übertragbare Gewinn auf einen Höchstbetrag von
50 000 Euro begrenzt. Hinzu kommt, dass die steuerfreie Übertragung
auf 2 Jahren begrenzt ist. Diese Einschränkungen gibt es für
Kapitalgesellschaften nicht. Daraus lässt sich nur schließen, dass
der Bundesregierung der klassische Mittelstand, der sich vor allem
aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften zusammensetzt,
offenbar nicht mehr wert ist.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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