CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Bei Zuwanderung bitte
sofort aufhören mit "Sandmännchen", Herr Schily!
Berlin (ots)
Zur Bekanntgabe des Zuwanderungskompromisses und dessen Auswirkungen erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Bundesinnenminister Schily hat den Grünen und dem linken Flügel der SPD bei der Zuwanderung erhebliche und folgenschwere Zugeständnisse gemacht, die zu einer ganz massiven Ausweitung der Zuwanderung und weiterem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen werden.
Über Inhalt und Folgen seines Gesetzes streut Innenminister Otto Schily den Medien und der Bevölkerung Sand in die Augen.
Wer bei fast 4 Millionen Arbeitslosen den Arbeitsmarkt grundsätzlich für Ausländer - und nicht nur für die wenigen Spezialisten, die wir selbst nicht haben - öffnet, handelt unverantwortlich.
Wer im humanitären Bereich die Fluchtgründe für Asylbewerber erweitert, wer auch Personen den Arbeitsmarkt öffnet und letztlich Dauerbleiberechte verheißt, die bislang vor allem in unsere Sozialsysteme zugewandert sind, handelt unverantwortlich.
Hierdurch werden weitere Anreize für Armutswanderer und Elendsflüchtlinge gesetzt. Ohne Frage ein Schritt in die falsche Richtung.
All das schafft qualifikationsunabhängige Zuzugsanreize, durch die letztlich die Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht zurückgeführt, sondern verschärft wird.
Auf dieser Basis wird es mit uns keinen Konsens geben.
1. Eine Ausweitung der Fluchtgründe um nicht-staatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung ist mit uns nicht zu machen.
Zu Quasi-Asylberechtigten werden: Ausländer, die vor Kriegs- und Bürgerkriegssituationen, vor Armut und wirtschaftlicher Verelendung, vor Natur- oder Hungerkatastrophen oder Problemen, die sich aus der unterschiedlichen Rollenverteilung von Mann und Frau in der Gesellschaft ergeben, fliehen. Aber z.B. auch kriminelle Ausländer, denen im Herkunftsstaat Racheakte von Verbrecherbanden drohen und ggf. kranke Ausländer, die im Herkunftsstaat keine vergleichbare medizinische Versorgung erhalten können, werden sich auf die neuen Fluchtgründe berufen.
Damit überschreitet Deutschland im Alleingang auch die bislang auf EU-Ebene geltenden Vereinbarungen. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich bereits 1996 auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Flüchtlingsbegriff geeinigt, wonach nur staatliche oder dem Staat zurechenbare Verfolgung zur Flüchtlingsanerkennung führt. Das erfasst als Unterfall der nichtstaatlichen auch die geschlechtsspezifische Verfolgung.
Die genannten Personen werden bereits jetzt schon vor Abschiebung geschützt, sofern ihnen existenzielle Gefahren drohen. Deshalb hat das deutsche Recht auch keine Schutzlücken.
Dies war bislang immer Ansicht des Innenministers. Dies belegt z.B. auch eine vom Hause Schily übersandte Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS "Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe" (BT-Drs. 14/1058, dort ins. Antwort auf Frage 4 bis 7). Für den Rechtsausschuss des Bundestages hatte Schily noch im Jahre 2000 in einem umfangreichen Gutachten (Ausschussdrucksache Nr. 0049) zum Komplex nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung ausgeführt: "Der Wegfall des Erfordernisses der Staatlichkeit...durch Gesetzesänderungen ließe erheblichen Zuwanderungsdruck erwarten." Trotz gleichgebliebener Sach- und Rechtslage hat Schily diese Positionen in nicht nachvollziehbarer Weise geräumt. Dies kann seine politische Glaubwürdigkeit nicht stärken.
Deutschland kann das Elend dieser Welt nicht mittels unbeschränkter Aufnahmeverpflichtungen heilen. Das Asyl- und Ausländerrecht ist hierfür auch nicht das geeignete Mittel. Das wusste bis zu seiner rasanten Wende anscheinend auch der Bundesinnenminister und die gesamte Bundesregierung.
2. Die Heraufsetzung des Kindernachzugsalters ist aus Integrationsgründen kontraproduktiv.
3. Auch die beabsichtigten Daueraufenthaltsrechte für schlecht ausgebildete und sozial Schwache werden die bislang schon ungeregelte qualifikationsunabhängige Zuwanderung nicht begrenzen.
4. Wie soll durch die großzügige Gewährung von stabilen Aufenthaltsrechten an Personen, die bislang bei uns geduldet waren, ungeregelte Zuwanderung begrenzt werden?
5. Die geplante "Übergangsklausel" ist bei Licht besehen nichts anderes als ein neues Abschiebungshindernis auf Zeit und das Sprungbrett in einen gesicherten Aufenthalt.
Und die Sicherheit?
Zur Bekämpfung des Ausländerextremismus hat das "Anti-Terror-Paket II" keine wirksamen Maßnahmen.
Dies erfordert, dass Ausländer bereits bei Terrorismusverdacht erst gar nicht ins Land gelassen werden und auch bei Verdacht zwingend ausgewiesen werden. Das angebliche "Anti-Terror-Paket II" sieht weder einen Versagungsgrund für Visa und Aufenthaltsgenehmigungen noch einen entsprechenden Ausweisungstatbestand vor.
Auch eine Lockerung des Abschiebungsschutzes im Bereich des § 53 AuslG ist erforderlich, damit wir Extremisten wie Herrn Kaplan grundsätzlich zwingend unseres Landes verweisen können. An Fällen wie dem des Kölner Extremistenführers Kaplan ändert das Sicherheitspaket gar nichts.
Die beabsichtigte Änderung im Rahmen des § 51 AuslG ist hierfür unzureichend. In Fällen wie dem des Herrn Kaplan scheitert die Abschiebung nicht an § 51 AuslG, sondern an der Sperre des § 53 AuslG.
Deutschland ist diesen Maßnahmen im Übrigen auch aus den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates (1269 (1999), 1373 (2001) völkerrechtlich verpflichtet. Die rot-grünen Minimalleistungen reichen für die Umsetzung nicht.
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