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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Bei Zuwanderung bitte sofort aufhören mit "Sandmännchen", Herr Schily!

Berlin (ots)

Zur Bekanntgabe des Zuwanderungskompromisses und
dessen Auswirkungen erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Bundesinnenminister Schily hat den Grünen und dem linken Flügel
der SPD bei der Zuwanderung erhebliche und folgenschwere
Zugeständnisse gemacht, die zu einer ganz massiven Ausweitung der
Zuwanderung und weiterem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen werden.
Über Inhalt und Folgen seines Gesetzes streut Innenminister Otto
Schily den Medien und der Bevölkerung Sand in die Augen.
Wer bei fast 4 Millionen Arbeitslosen den Arbeitsmarkt
grundsätzlich für Ausländer - und nicht nur für die wenigen
Spezialisten, die wir selbst nicht haben - öffnet, handelt
unverantwortlich.
Wer im humanitären Bereich die Fluchtgründe für Asylbewerber
erweitert, wer auch Personen den Arbeitsmarkt öffnet und letztlich
Dauerbleiberechte verheißt, die bislang vor allem in unsere
Sozialsysteme zugewandert sind, handelt unverantwortlich.
Hierdurch werden weitere Anreize für Armutswanderer und
Elendsflüchtlinge gesetzt. Ohne Frage ein Schritt in die falsche
Richtung.
All das schafft qualifikationsunabhängige Zuzugsanreize, durch die
letztlich die Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht zurückgeführt,
sondern verschärft wird.
Auf dieser Basis wird es mit uns keinen Konsens geben.
1. Eine Ausweitung der Fluchtgründe um nicht-staatliche und
geschlechtsspezifische Verfolgung ist mit uns nicht zu machen.
Zu Quasi-Asylberechtigten werden: Ausländer, die vor Kriegs- und
Bürgerkriegssituationen, vor Armut und wirtschaftlicher Verelendung,
vor Natur- oder Hungerkatastrophen oder Problemen, die sich aus der
unterschiedlichen Rollenverteilung von Mann und Frau in der
Gesellschaft ergeben, fliehen. Aber z.B. auch kriminelle Ausländer,
denen im Herkunftsstaat Racheakte von Verbrecherbanden drohen und
ggf. kranke Ausländer, die im Herkunftsstaat keine vergleichbare
medizinische Versorgung erhalten können, werden sich auf die neuen
Fluchtgründe berufen.
Damit überschreitet Deutschland im Alleingang auch die bislang auf
EU-Ebene geltenden Vereinbarungen. Die Mitgliedstaaten der EU haben
sich bereits 1996 auf einen gemeinsamen Standpunkt zum
Flüchtlingsbegriff geeinigt, wonach nur staatliche oder dem Staat
zurechenbare Verfolgung zur Flüchtlingsanerkennung führt. Das erfasst
als Unterfall der nichtstaatlichen auch die geschlechtsspezifische
Verfolgung.
Die genannten Personen werden bereits jetzt schon vor Abschiebung
geschützt, sofern ihnen existenzielle Gefahren drohen. Deshalb hat
das deutsche Recht auch keine Schutzlücken.
Dies war bislang immer Ansicht des Innenministers. Dies belegt
z.B. auch eine vom Hause Schily übersandte Antwort auf eine Kleine
Anfrage der PDS "Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe"
(BT-Drs. 14/1058, dort ins. Antwort auf Frage 4 bis 7). Für den
Rechtsausschuss des Bundestages hatte Schily noch im Jahre 2000 in
einem umfangreichen Gutachten (Ausschussdrucksache Nr. 0049) zum
Komplex nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung
ausgeführt: "Der Wegfall des Erfordernisses der Staatlichkeit...durch
Gesetzesänderungen ließe erheblichen Zuwanderungsdruck erwarten."
Trotz gleichgebliebener Sach- und Rechtslage hat Schily diese
Positionen in nicht nachvollziehbarer Weise geräumt. Dies kann seine
politische Glaubwürdigkeit nicht stärken.
Deutschland kann das Elend dieser Welt nicht mittels
unbeschränkter Aufnahmeverpflichtungen heilen. Das Asyl- und
Ausländerrecht ist hierfür auch nicht das geeignete Mittel. Das
wusste bis zu seiner rasanten Wende anscheinend auch der
Bundesinnenminister und die gesamte Bundesregierung.
2. Die Heraufsetzung des Kindernachzugsalters ist aus
Integrationsgründen kontraproduktiv.
3. Auch die beabsichtigten Daueraufenthaltsrechte für schlecht
ausgebildete und sozial Schwache werden die bislang schon ungeregelte
qualifikationsunabhängige Zuwanderung nicht begrenzen.
4. Wie soll durch die großzügige Gewährung von stabilen
Aufenthaltsrechten an Personen, die bislang bei uns geduldet waren,
ungeregelte Zuwanderung begrenzt werden?
5. Die geplante "Übergangsklausel" ist bei Licht besehen nichts
anderes als ein neues Abschiebungshindernis auf Zeit und das
Sprungbrett in einen gesicherten Aufenthalt.
Und die Sicherheit?
Zur Bekämpfung des Ausländerextremismus hat das "Anti-Terror-Paket
II" keine wirksamen Maßnahmen.
Dies erfordert, dass Ausländer bereits bei Terrorismusverdacht
erst gar nicht ins Land gelassen werden und auch bei Verdacht
zwingend ausgewiesen werden. Das angebliche "Anti-Terror-Paket II"
sieht weder einen Versagungsgrund für Visa und
Aufenthaltsgenehmigungen noch einen entsprechenden
Ausweisungstatbestand vor.
Auch eine Lockerung des Abschiebungsschutzes im Bereich des § 53
AuslG ist erforderlich, damit wir Extremisten wie Herrn Kaplan
grundsätzlich zwingend unseres Landes verweisen können. An Fällen wie
dem des Kölner Extremistenführers Kaplan ändert das Sicherheitspaket
gar nichts.
Die beabsichtigte Änderung im Rahmen des § 51 AuslG ist hierfür
unzureichend. In Fällen wie dem des Herrn Kaplan scheitert die
Abschiebung nicht an § 51 AuslG, sondern an der Sperre des § 53
AuslG.
Deutschland ist diesen Maßnahmen im Übrigen auch aus den
Resolutionen des UN-Sicherheitsrates (1269 (1999), 1373 (2001)
völkerrechtlich verpflichtet. Die rot-grünen Minimalleistungen
reichen für die Umsetzung nicht.

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Fax: (030) 227-56660
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