Lange/Wittke: Ausweitung der Lkw-Maut stärkt Nutzerfinanzierung im Straßenbau
Berlin (ots)
Weitere Bundesstraßen und mehr Lkw unterliegen der Mautpflicht
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich am heutigen Montag in einer öffentlichen Anhörung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschäftigt. Wesentlicher Inhalt ist die Ausweitung der Lkw-Maut. Hierzu erklären der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter, Oliver Wittke:
"Die sachliche und qualifizierte Diskussion in der öffentlichen Anhörung hat klar gezeigt, dass die stufenweise Ausweitung der Lkw-Maut der richtige Schritt ist, um die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur weiter zu stärken. Der Fokus liegt in Zukunft zunehmend auf der Nutzerfinanzierung. Damit leiten wir einen echten Systemwechsel ein. Er ist notwendig, um den aktuellen Herausforderungen bei Erhalt- und Ausbau der Infrastruktur zu begegnen. Das haben die Experten einhellig begrüßt.
Ab 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 km autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet und ab 1. Oktober 2015 gilt sie für Lkw ab 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts. Die erwarteten Mehreinnahmen von ca. 380 Millionen Euro werden zweckgebunden in den Bundesfernstraßenbau zurückfließen und bedeuten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres leistungsstarken Verkehrsnetzes. Ab Mitte 2018 wird die Lkw-Maut zudem auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.
In der Anhörung kamen verschiedene Themenbereiche zur Sprache. So auch die Absicht, die bisher bestehende Anzahl von zwei Achsklassen zum 1.10.2015 auf vier Achsklassen zu erhöhen. Dies ist notwendig geworden, da sich aufgrund der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht das Spektrum mautpflichtiger Fahrzeuge mit unterschiedlichen Wegekosten deutlich erhöhen wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, dass sie denkbare Fehlanreize dieser Regelung so weit wie möglich vermeiden will. Mindereinnahmen für den Bund müssen verhindert werden. Zudem ist es besonders wichtig, dass die Belastung für Fahrzeuge mittelständischer Unternehmer im Verhältnis zu den übrigen Fahrzeugklassen ausgewogen bleibt und die Regelung insgesamt rechtssicher ist."
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