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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Folgerecht solide regeln

Berlin (ots)

Zur anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zum
Folgerecht in nationales Recht erklärt der kulturpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Mit der im Dezember 2000 verabschiedeten EU-Richtlinie zum
Folgerecht im Kunsthandel ergibt sich die Notwendigkeit ihrer
Umsetzung in deutsches Recht. Ein besonderes Engagement der
Bundesregierung gegen die seit Jahren bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen auf dem Kunstmarkt zu Lasten des deutschen
Kunsthandels aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen war
in dem Tauziehen um eine europaweite Einigung nicht zu erkennen. Umso
dringlicher ist es, dass jetzt die Bundesregierung erklärt, wie die
Umsetzung erfolgen soll. Die Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten
innerhalb von vier Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Hierbei sind vor allem der Zeitpunkt der Einführung sowie die Höhe
der Staffelungssätze zu bestimmen.
Dazu wurden in der jüngsten Vergangenheit von verschiedenen Seiten
Vorschläge gemacht, sowohl von den Interessenverbänden der Künstler
und der Galeristen wie auch von politischer Seite. Da uns an der
sorgfältigen Aufarbeitung der komplizierten Materie gelegen ist, die
nicht mit kurzfristigen, aber auf Dauer nicht tragfähigen
Festlegungen belastet werden sollte, hat der Ausschuss für Kultur und
Medien auf meinen Vorschlag hin beschlossen, die Bundesregierung
aufzufordern, bis zum April 2002 einen Bericht vorzulegen, der die
durch die EU-Richtlinie für das Folgerecht entstehende Situation für
den deutschen Kunsthandel unter Berücksichtigung der Positionen der
Betroffenen und ihrer Verbände darstellt und mögliche Konsequenzen
zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung aufzeigt.
Damit wird sichergestellt, dass in der verbleibenden kurzen Zeit
bis zur Bundestagswahl die notwendigen Voraussetzungen für eine
solide Regelung dieses für Künstler wie für Galeristen gleichermaßen
sensible Thema geschaffen werden können, um darüber in der nächsten
Legislaturperiode zu entscheiden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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