CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz/Falk: Frauen gegen Gewalt
schützen
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die Parlamentarische Geschäftsführerin und Obfrau der Union im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ilse Falk MdB:
Häusliche Gewalt ist leider immer noch ein aktuelles Thema. Zahlen des Bundeskriminalamtes belegen, dass in der überwiegenden Mehrzahl Frauen und Kinder Opfer der Gewalt sind. Jährlich suchen ca. 50.000 Frauen mit ihren Kindern Schutz in einem der bundesweit 453 Frauenhäuser (bzw. Frauenschutzwohnungen). Sie fliehen aus der familiären Beziehung, die eigentlich für sie ein Hort der Geborgenheit sein sollte und flüchten sich in die Obhut von Dritten, von denen sie Hilfe erhoffen und auch bekommen.
Die CDU/CSU begrüßt, dass mit dem heute verabschiedeten Gewaltschutzgesetz ein wichtiger Schritt getan wird, um den Opfern künftig angemessener und zielgerichteter zu helfen. Gegenüber der schon bisher möglichen Zuweisung der Ehewohnung an einen Partner wird durch ein ausdrückliches "Wegweisungsrecht" des Täters aus der Wohnung der Schutz der Opfer erhöht. Auch die künftig gegebene rechtliche Handhabe, den Kontakt des Täters mit der Verletzen - oder auch der durch Telefonterror Belästigten - zu untersagen, wird die betroffenen Frauen psychisch deutlich entlasten.
Zudem setzt der Staat mit dem Platzverweis ein Zeichen und unterstreicht: Gewalttätigkeit ist keine innerfamiliäre Privatangelegenheit und auch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
Zwar kann mit dem Gesetz allein Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht verhindert werden. Aber das Gesetz wird helfen, gewalttätigen Familienvätern sehr deutlich zu machen, dass sie durch ihr eigenes Versagen auch selbst schmerzlich spürbar zu Leidtragenden werden. Hiervon dürfen wir uns eine zusätzliche präventive Wirkung dieser Maßnahmen versprechen.
So wichtig die Möglichkeit des Platzverweises des Täters auch ist, sie ersetzt das Schutzangebot der Frauenhäuser nicht. Diese sind mit ihren Beratungs- und Begleitangeboten auch künftig unverzichtbar. Dies entspricht nicht nur den Erfahrungen in Österreich, sondern z.B. auch den Modellversuchen in einzelnen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg.
Daneben sind weitere flankierende Maßnahmen notwendig, um gewalttätige Konflikte in der Familie dauerhaft lösen zu können. Dazu gehört z.B. die professionelle Beratung der Opfer, aber auch der Täter, die die familiären Beziehungen klären und helfen sollen, gemeinsam und gewaltfrei Lösungen für die Zukunft zu finden.
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