CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Seehofer/Lohmann/Faust: Position der
Union zur Krankenhauspolitik
Berlin (ots)
Im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung geplanten Einführung eines neuen Vergütungssystems in den Krankenhäusern erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Krankenhauspolitik, Dr. Hans-Georg Faust MdB:
Zu den wichtigsten Leistungen der Krankenversicherung gehört die Gewährung von Krankenhausbehandlung. Sie ist ein wesentlicher Eckpfeiler der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung. Die an den Krankenhäusern beschäftigten Ärzte und Pflegepersonen erbringen eine Vielzahl von gesundheitserhaltenden und lebensrettenden Leistungen. Damit tragen sie zu einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung bei, die im internationalen Vergleich einen hohen Rang hat. Dies zeigt auch die zunehmende Inanspruchnahme von stationären Leistungen durch Patienten aus dem Ausland.
Gleichzeitig ist die Krankenhausbehandlung eine kostenintensive Versorgungsform. Der Ausgabenanteil der gesetzlichen Krankenversicherung für die Krankenhäuser ist von 30,1 Prozent in 1975 auf 33,6 Prozent im Jahr 2000 gestiegen. Im Jahr 2000 gaben die Krankenkassen 87 Mrd. DM für die Krankenhäuser aus. Dies zeigt, dass alle Maßnahmen im Gesundheitswesen ohne Einbeziehung der Krankenhäuser unzureichend wären.
Es ist unbestritten, dass auch der stationäre Bereich zur Steigerung der Effizienz und Optimierung der Leistungen und Kostenstrukturen reformiert werden muss. Dabei sollte auf die Reformen der Jahre 1992 bis 1998 aufgebaut werden. Die dort eingeleiteten Maßnahmen müssen organisch weiterentwickelt werden. Wichtige Eckpunkte aller Überlegungen zur stationären Versorgung sind:
- Die Orientierung am medizinischen Bedarf der Bevölkerung. Deshalb ist eine Budgetierung der Leistungsausgaben abzulehnen.
- Eine wohnortnahe Versorgung. Deshalb muss die Finanzierung so gestaltet sein, dass auch im ländlichen Bereich die Krankenhäuser eine Regelversorgung sicherstellen können.
- Eine ausreichende Zahl von Ärzten und Pflegepersonal. Diese dürfen nicht überlastet werden, sonst leidet deren Motivation und Arbeitsfähigkeit sowie die Qualität der Patientenversorgung.
- Eine Entbürokratisierung der Arbeitsabläufe. Deshalb muss der Verwaltungsaufwand auf das unbedingt Erforderliche reduziert werden.
- Die Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der medizinischen Berufe. Deshalb muss die Finanzierung so gestaltet sein, dass die Krankenhäuser diesem Auftrag in ausreichendem Umfang nachkommen können.
- Eine leistungsgerechte Vergütung. Die Gestaltung der Entgelte muss transparent, qualitätsorientiert und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Die Krankenhäuser müssen eine verlässliche finanzielle Planungsgrundlage haben.
- Eine Transparenz über Leistungsspektrum und -qualität. Die Krankenhäuser sollen Versicherten und Kostenträgern Auskunft darüber geben, welche Leistungen sie mit welcher Häufigkeit und Ergebnisqualität erbringen.
- Ein verbesserter Wettbewerb. Die Krankenhäuser sollen sich verstärkt einem leistungs- und qualitätsorientierten Wettbewerb untereinander stellen.
Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems im stationären Bereich:
Grundsätzlich ist eine möglichst weitgehende Umstellung auf ein einheitliches Preissystem richtig. Wichtige Voraussetzungen dafür wurden mit der Einführung der Fallpauschalen im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes 1992 und der GKV-Neuordnungsgesetze 1997 geschaffen. Jedwede Weiterentwicklung von Fallpauschalen oder Preisen für Krankenhausleistungen muss sorgfältig geprüft und unter Beachtung der genannten Eckpunkte weiterentwickelt werden. Dies darf nicht unter dem Diktat einer zeitlichen Frist geschehen. Praktikabilität und Sorgfalt müssen Vorrang haben.
Die von der Bundesregierung für das Jahr 2003 geplante Einführung einer kompletten Fallpauschalen-Vergütung auf der Grundlage von Diagnosis-Related-Groups (DRGs) ist vorschnell und nicht ausreichend durchdacht. Eine solche vollständige Umsetzung eines Preissystems ist bisher von keinem Land der Welt als durchführbar erachtet worden, weil es im wesentlichen ökonomisch ausgerichtet ist und medizinische Aspekte in vielen Bereichen nicht ausreichend berücksichtigt.
Durch das DRG-Fallpauschalensystem wird es zu tiefgreifenden Veränderungen in der Krankenhausversorgung kommen. Es führt zu einer verstärkten Tendenz zur Spezialisierung, Leistungsverdichtung und Verweildauerverkürzung. Das kann auch negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Patienten, die Arbeitsbelastung der Krankenhausmitarbeiter und deren Aus- und Weiterbildung haben. Die ambulante vertragsärztliche Versorgung wird durch Verlagerungen aus dem stationären Bereich in erheblichem Umfang belastet werden. Diese Entwicklung wird die ohnehin schon bestehende Ressourcenknappheit in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nachhaltig verschärfen. Bisher ist nicht erkennbar, wie die Bundesregierung solchen unerwünschten Nebenwirkungen entgegnen will.
Abzulehnen ist daher sowohl die Budgetierung der Leistungsausgaben, als auch die überstürzte Einführung eines umfassenden DRG-Fallpauschalensystems. Insbesondere würde das DRG-Fallpauschalensystem unter den Bedingungen eines Budgets zwangsläufig zu Preisverfall in den Krankenhäusern sowie zu Unterversorgung und Selektion von Patienten führen. Dann würde nur noch die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Patienten im Vordergrund stehen. Dies ist im Sinne einer hochwertigen medizinischen Versorgung nicht zu verantworten.
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