CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt/Hauser: Nationales
Übernahmegesetz nur die zweitbeste Lösung
Berlin (ots)
Zum Abschluss der Beratungen zum Übernahmegesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, äußern die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Übernahmegesetz, Hansgeorg Hauser MdB:
Die Entstehungsgeschichte des Übernahmegesetzes ist ein Musterbeispiel für die Strategie- und Konzeptlosigkeit der Regierung Schröder. Bis Anfang Mai wollte Bundesfinanzminister Eichel als Anwalt liberaler Übernahmeregeln das Management einer Zielgesellschaft noch zur strikten Neutralität verpflichten. Auf Geheiß des Bundeskanzlers wurden dann die Abwehrmöglichkeiten des Vorstandes durch Vorratsbeschlüsse erweitert.
Die Union hat von Anfang an flexiblere Abwehrmöglichkeiten für deutsche Unternehmen gefordert, um Waffengleichheit auf dem internationalen Parkett zu gewährleisten. In vielen europäischen Staaten existieren Regelungen im Gesellschaftsrecht die geeignet sind, unerwünschte Übernahmen zu verhindern. Die Bundesregierung hat es versäumt, diese Übernahmeblocker frühzeitig in die Verhandlungen mit einzubeziehen und durch ihre abrupte Kehrtwende in letzter Minute eine europäische Lösung zu Fall gebracht und das Ansehen Deutschlands in Brüssel nachhaltig beschädigt.
Festzuhalten ist: Eine gesetzliche Regelung ist überfällig, um Unternehmensübernahmen transparent zu gestalten, zu beschleunigen und nicht zuletzt Minderheitsaktionäre zu schützen. Klar ist aber auch: In Zeiten des Euro kann ein nationaler Alleingang nur eine zweitbeste Lösung sein. Eine europäische Regelung muss so schnell wie möglich an ihre Stelle treten, um die Integration der Finanzmärkte weiter voran zu treiben. Maßvolle, klar umrissene Vorratsbeschlüsse sind nur eine vorübergehende Lösung, um annähernd gleiche Bedingungen bei Unternehmensübernahmen herzustellen, solange in anderen Ländern noch gesellschaftsrechtliche Übernahmehemmnisse existieren. Die Bundesregierung sollte klare ordnungspolitische Zeichen setzen und sich auf europäischer Ebene aktiv für deren schnelle Abschaffung engagieren.
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