CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischer: Trotz eines beträchtlichen
Aufwandes an Worten und Druckerschwärze kein Beitrag zur Vollendung
der Bahnreform
Berlin (ots)
Zur Anhörung, die am 26. November 2001 zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages stattgefunden hat, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB:
Nach Einschätzung der angehörten Experten stellt der vorliegende Entwurf zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften keinen Durchbruch bei der Verwirklichung des Wettbewerbs auf der Schiene dar, da die entscheidenden Fragen des Wettbewerbs, wie die tatsächlich diskriminierungsfreie Vergabe von Fahrplantrassen und dessen kartellrechtliche Überprüfungsmöglichkeiten, noch offen sind. Ohne funktionierenden Wettbewerb wird es jedoch tatsächlich keinen wachsenden Schienenverkehr geben.
Die Änderungen seien allenfalls ein kleiner, aber ungenügender Schritt in die richtige Richtung zu mehr Wettbewerb, also ein Eilentscheid zu mehr Wettbewerb mit einem Ex-Post-Überprüfungsverfahren für Vergabeentscheidungen innerhalb der Zuständigkeiten des Eisenbahnbundesamtes. Die Frage nach der kartellrechtlichen Zuständigkeit und der Höhe der Trassenpreise seien weiterhin offen, wie auch die Infrastrukturbedürfnisse von anderen Schienenverkehrsunternehmen als der DB AG.
Ungeklärt seien auch die Fragen der Transparenz in den Finanzbeziehungen zwischen Infrastruktur- und Schienenverkehrsfinanzierung und damit zwischen Bund und DB AG sowie die Regelungen bei Übernahmen und Stilllegungen von Schieneninfrastrukturen.
Bahnchef Mehdorn würde zudem die Bahnreform zurückschrauben, indem er die Position der Konzernholding zulasten der DB-Schienenverkehrsunternehmen stärke, d.h. die in der Bahnreform gewollte Unabhängigkeit der DB-Schienenverkehrsunternehmen wieder beschränke.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung die von der EU gewollte vollständige Unabhängigkeit von Netz und Betrieb ab dem Jahre 2003 vorstellt.
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