CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Bundesregierung wird bei
offenen Vermögensfragen in Tschechien ihrer Verantwortung nicht
gerecht
Berlin (ots)
Zur Haltung der Bundesregierung gegenüber einer Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen über die tschechische Restitutionsgesetzgebung erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Offenbar mit großer Erleichterung hat die rot-grüne Bundesregierung registriert, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen ihr die Arbeit abnimmt. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat am 30. Oktober 2001 einstimmig eine Erklärung angenommen, in der festgestellt wird, dass die tschechische Restitutionsgesetzgebung wegen der im Gesetz enthaltenen Bedingung der tschechischen Staatsbürgerschaft als notwendiger Voraussetzung für die Rückgabe konfiszierten Eigentums dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 widerspricht. Die Bundesregierung begrüße, so hat mir der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, auf eine Parlamentsanfrage hin mitgeteilt, "dass der Menschenrechtsausschuss als dazu befugtes internationales Gremium die Frage der Restitutionsgesetzgebung unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung behandelt hat. Diese Form ist einer bilateralen Behandlung, insbesondere aufgrund der Involvierung renommierter regierungsunabhängiger Menschenrechtsexperten, aus einer Vielzahl von Staaten vorzuziehen."
Diese verantwortungsscheue Position der Bundesregierung gibt ihr Gelegenheit, alle streitbefangenen offenen Fragen aus dem deutsch-tschechischen Verhältnis herauszuhalten. Die Bundesregierung handelt damit verantwortungslos und gibt offen zu erkennen, dass sie nicht bereit ist, offene Rechtsfragen einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Zu ihrer irrigen Auffassung darüber befragt, wie sie die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses mit der bisher geäußerten Haltung der Bundesregierung vereinbare, dass "auf Initiative von Bundeskanzler Schröder (...) der tschechische Ministerpräsident Zeman im März 1999 fest(stellte), dass die Benes-Dekrete in ihrer rechtlichen Wirksamkeit erloschen seien", windet sich die Bundesregierung. Zwar gehörten die Benes-Dekrete zu den Voraussetzungen der Restitutionsgesetzgebung, so Staatsminister Dr. Volmer, untersucht werde in der Entscheidung des Menschenrechtsausschusses aber nicht die Völkerrechtswidrigkeit der Benes-Dekrete selbst oder deren rechtliche Wirksamkeit, sondern die der Voraussetzungen, unter denen nach heutigem tschechischen Recht enteignetes Eigentum zurückgegeben werden könne. Daraus folgert die Bundesregierung, dass die Feststellung des tschechischen Ministerpräsidenten Zeman, wonach die Benes-Dekrete in ihrer rechtlichen Wirksamkeit erloschen seien, vom Inhalt der Entscheidung des Menschenrechtsausschuss nicht berührt werde. Hier geht es der Bundesregierung hauptsächlich darum, sich für die von ihr praktizierte Heranziehung der falschen Zeman-Behauptung zu rechtfertigen. Doch kann sie die rechtlichen Grundlagen der tschechischen Restitutionsgesetzgebung, nämlich die diskriminierenden Benes-Dekrete, mit ihrer Rabulistik nicht hinwegreden.
Nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses verstoßen die tschechischen Restitutionsgesetze Nr. 243/1992 und 30/1996 gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 26 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte, da sie als eine Voraussetzung für die Rückgabe konfiszierten Eigentums die Staatsangehörigkeit enthalten. Die Tschechische Republik gehört diesem sogenannten Zivilpakt an. Die Tschechische Republik hat 90 Tage lang Zeit, um den Menschenrechtsausschuss über die im Lichte der Entscheidung ergriffenen Maßnahmen zu berichten.
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