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Geis: Däubler-Gmelin schießt beim Schadensersatzrecht über das Ziel hinaus

Berlin (ots)

Zum Entwurf der Bundesjustizministerin für ein
Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Norbert Geis MdB:
Die Union lehnt die geplante Ausdehnung der Gefährdungshaftung im
Straßenverkehr als viel zu weitgehend ab.
Der CDU/CSU-Fraktion ist es ein Anliegen, Kinder im Straßenverkehr
besser zu schützen und sie bei kindertypischen Unfällen einerseits
von Ansprüchen auf Schadensersatz freizuhalten und ihnen andererseits
als Opfer einen Schadensersatzanspruch zuzusprechen. Dies gilt auch
für andere hilfsbedürftige und ältere Menschen.
Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin geht aber über dieses
Anliegen weit hinaus. Mit der Streichung der bisher bewährten
Entlastungsmöglichkeit des "unabwendbaren Ereignisses" wird die
Gefährdungshaftung im Straßenverkehr beträchtlich erweitert und kann
bei Unfällen zwischen motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern zu
unerwünschten Konsequenzen führen. Die Wirkung des Gesetzes ist
insoweit unüberschaubar und daher nicht akzeptabel. Dies entspricht
auch der Ansicht des Bundesrates.
Die Union fordert die Bundesjustizministerin daher auf, die
gesetzliche Regelung insoweit auf die genannten Fälle zu beschränken.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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