CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Däubler-Gmelin schießt beim
Schadensersatzrecht über das Ziel hinaus
Berlin (ots)
Zum Entwurf der Bundesjustizministerin für ein Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Union lehnt die geplante Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr als viel zu weitgehend ab.
Der CDU/CSU-Fraktion ist es ein Anliegen, Kinder im Straßenverkehr besser zu schützen und sie bei kindertypischen Unfällen einerseits von Ansprüchen auf Schadensersatz freizuhalten und ihnen andererseits als Opfer einen Schadensersatzanspruch zuzusprechen. Dies gilt auch für andere hilfsbedürftige und ältere Menschen.
Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin geht aber über dieses Anliegen weit hinaus. Mit der Streichung der bisher bewährten Entlastungsmöglichkeit des "unabwendbaren Ereignisses" wird die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr beträchtlich erweitert und kann bei Unfällen zwischen motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern zu unerwünschten Konsequenzen führen. Die Wirkung des Gesetzes ist insoweit unüberschaubar und daher nicht akzeptabel. Dies entspricht auch der Ansicht des Bundesrates.
Die Union fordert die Bundesjustizministerin daher auf, die gesetzliche Regelung insoweit auf die genannten Fälle zu beschränken.
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