CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hauser: Abschaffung des
Hochschullehrerprivilegs ist richtig, doch der Weg ist falsch
Berlin (ots)
Zu 2./3. Lesung der Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Hauser MdB:
Vor wenigen Tagen ist in den deutschen Kinos der Film "Harry Potter und der Stein der Weisen" angelaufen. Die Koalition hätte den Film sehen sollen, da hätte sie etwas gelernt. Mit ihrem Vorschlag zur Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs hat sie jedenfalls nicht den Stein der Weisen gefunden.
Alle waren sich einig, das Hochschullehrerprivileg als Relikt aus der Kaiserzeit abzuschaffen. Es gibt den Professoren eine Vormachtstellung, die nicht zeitgemäß ist. Während sie von ihren Erfindungen finanziell profitieren können, geht die Universität, die die Infrastruktur zu Verfügung stellt, leer aus. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Hochschulen in Deutschland unterfinanziert sind, ist ein solches Ungleichgewicht nicht akzeptabel.
Ob die Hochschulen bei der Umsetzung des rot-grünen Gesetzesentwurfes besser fahren, ist allerdings zweifelhaft. Wie schwach der Gesetzesvorschlag ist, erkennt man bereits an zwei Details:
- Die Frist zwischen Anmeldung der Diensterfindung beim Dienstherren und der Möglichkeit, sie zu offenbaren, wird von einem auf zwei Monate verlängert. Zahlreiche Sachverständige haben beim Berichterstattergespräch im Rechtsausschuss darauf gedrängt, die Frist auf vier Monate zu verlängern. Bei einer Frist von nur zwei Monaten ergeben sich Schwierigkeiten bei der Bewertung von Erfindungsmeldungen und gravierende Probleme in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
- Völlig außer acht gelassen wurde das Problem der Gemeinschaftserfindungen. Ohne eine Lösung dieser Frage ist die Neufassung des § 42 Arbeitnehmerfindungsgesetz jedoch nicht tragfähig. Heute wird im Team geforscht und oft sind auch noch unterschiedliche Träger beteiligt: Es kann sein, dass Hochschulen mit Forschungseinrichtungen und Abteilungen der Industrie eine gemeinsame Erfindung hervorbringen und es dann zu Problemen bei der Offenbarung kommt. Was ist nun zu tun? Rot-Grün gibt darauf keine Antwort. Dies hat nicht nur Folgen für die Patentierbarkeit von Hochschulerfindungen. Wenn diese alltäglichen Probleme juristisch nicht geklärt werden, wird es zu Schwierigkeiten sowohl bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft als auch bei der Einwerbung dringend benötigter Drittmittel kommen.
Die Koalition wird aber noch nicht einmal ihrem eigenen politischen Anliegen gerecht: Frau Bulmahn versprach im Sommer eine Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung von Hochschulpatenten. Dafür sollte es die Gesetzesänderung geben und ein 100 Millionen DM-Programm aufgelegt werden.
Der Ansatz ist löblich, die Realisierung jedoch unzureichend: Es werden neue Agenturen gegründet bzw. bereits tätige Agenturen erhalten neue Aufträge. Wenn ich mir den Forschergeist in unseren Hochschulen betrachte, werden sie auch Erfolg haben. Nach drei Jahren wird die Förderung seitens des Bundes jedoch eingestellt. Und was passiert dann? Diese Frage beantworten weder Frau Bulmahn noch die Koalition. Ohne weitere finanzielle Unterstützung des Bundes werden die dann mühsam aufgebauten Strukturen wieder abgebaut. Wenn Deutschland bei der wirtschaftlichen Verwertung konkurrenzfähig sein will, muss die Förderung langfristig angelegt sein. Fehlt dazu die Bereitschaft, läuft man Gefahr, 100 Millionen DM in den Sand zu setzen.
Bleibt zu hoffen, dass die Erfinder in unseren Hochschulen auch ohne rot-grüne Hilfe in der Lage sind, den Stein der Weisen zu finden.
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