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Geis: Däubler-Gmelin übernimmt sich mit der Diskriminierung

Berlin (ots)

Zum Entwurf der Bundesjustizministerin für ein
Gesetz gegen Diskriminierung erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Union spricht sich deutlich gegen jede Art unzulässiger
Diskriminierung aus. Mit dem Entwurf für ein
Antidiskriminierungsgesetz wird jedoch in der Praxis kein effektiver
Schutz bewirkt werden. Die Union lehnt deshalb dieses Gesetz ab,
zumal es erheblich in die verfassungsrechtlich garantierte
Privatautonomie und damit in die Freiheitsrechte der Bürger
eingreift.
Besondere Kritikpunkte sieht die Union in folgenden Bereichen:
  • Das Gesetz misstraut prinzipiell den Bürgern. Kommt ein Vertrag mit einem Behinderten, Farbigen oder einem Moslem nicht zustande, unterstellt das Gesetz grundsätzlich eine Diskriminierungsabsicht. Das geht erheblich zu weit.
  • Die Beweislastumkehr zugunsten des angeblich Diskriminierten legt die freie Wahl eines Vertragspartners lahm.
  • Der Gesetzentwurf führt zu einer Unmenge an Problemen: Will ein Diskothekenbetreiber seine Gäste schützen und verweigert er einem Farbigen den Zutritt, weil er ihn verdächtigt, er verkaufe Rauschgift, beschwört er einen Prozess gegen sich herauf.
  • Der Schadensersatzanspruch schafft mehr Probleme als er löst: Welchen Schaden schafft etwa ein Restaurantverbot?
  • Die "zivilrechtliche Verbandsklage" fördert Betroffenheitskultur und eine Prozessflut.

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