CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Regierung muss die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts umsetzen
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 1 Abs. 3 EntschG erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Union begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Enteignungen in der ehemaligen DDR. Das Gericht hat in seinem Beschluss klargestellt, dass auch diejenigen eine Entschädigung erhalten müssen, die ihr Eigentum in dem Unrechtsstaat durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung verloren haben und welches dann in Volkseigentum übergegangen ist.
Dieser Eigentumsverlust war eine kalte Enteignung, ein diskriminierendes Unrecht und ist daher zu entschädigen.
Die Union fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass alle diejenigen, die im Hinblick auf die bisherige Rechtslage keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben oder aber deren Anträge bestandskräftig abgelehnt worden sind, eine Entschädigung erhalten können. Dies gebietet die Gleichbehandlung aller Opfer.
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