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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Regierung muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Verfassungswidrigkeit von § 1 Abs. 3 EntschG erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Union begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu Enteignungen in der ehemaligen DDR. Das Gericht hat in seinem 
Beschluss klargestellt, dass auch diejenigen eine Entschädigung
erhalten müssen, die ihr Eigentum in dem Unrechtsstaat durch
Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung verloren haben und
welches dann in Volkseigentum übergegangen ist.
Dieser Eigentumsverlust war eine kalte Enteignung, ein
diskriminierendes Unrecht und ist daher zu entschädigen.
Die Union fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen
Voraussetzungen zu schaffen, dass alle diejenigen, die im Hinblick
auf die bisherige Rechtslage keinen Antrag auf Entschädigung gestellt
haben oder aber deren Anträge bestandskräftig abgelehnt worden sind,
eine Entschädigung erhalten können. Dies gebietet die
Gleichbehandlung aller Opfer.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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