CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Röttgen: Änderungsvorschläge der
Regierung zum Urhebervertragsrecht reichen nicht aus
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Änderungsvorschlägen der Bundesjustizministerin zum Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Sachverständigenanhörung der CDU/CSU-Fraktion führte zu dem recht eindeutigen Ergebnis, dass auch die Änderungsvorschläge der Bundesregierung nicht geeignet sind, den angestrebten Interessenausgleich zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und den Verwertern, also den Verlagen und der Filmindustrie, andererseits zu bewirken. Die Union lehnt den Gesetzentwurf daher weiter ab.
Kritikpunkte bleiben der Zwang zum Schiedsverfahren, die Undurchsichtigkeit der Feststellung einer angemessenen Vergütung, erhebliche Probleme bei der Weiterverwertung von Nutzungsrechten insbesondere bei nicht bekannten Nutzungsarten. Auch werden die Besonderheiten, die in der Filmwirtschaft gelten, nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem traten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf hervor, was insbesondere den Bereich der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 des Grundgesetzes betrifft.
Bemerkenswert ist zudem die Tatsache, dass die Bundesregierung offenkundig weitere Änderungsvorschläge plant, diese aber zwei Tage vor der maßgeblichen Sitzung des Rechtsausschusses nicht vorgelegt hat.
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