CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Verbesserungen für den
Mittelstand durchgesetzt
Berlin (ots)
Zum Ergebnis des gestrigen Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Union hat sich in letzter Minute bei der steuerlichen Förderung des Mittelstandes durchgesetzt. Zwar sind Personenunternehmen den Kapitalgesellschaften steuerlich noch nicht gleichgestellt, das Vermittlungsergebnis stellt für Personenunternehmen jedoch eine Besserstellung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar.
Aufgrund der rot-grünen Unternehmenssteuerreform 2000 können Kapitalgesellschaften Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften ab nächstem Jahr steuerfrei veräußern. Es war der Union seit jeher ein Anliegen, diese Möglichkeiten auch für Personenunternehmen zu schaffen. Mit der Einführung einer sog. Reinvestitionsrücklage speziell für Personenunternehmen bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften lässt sich dieses Ziel erreichen. Während SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bundestagsbeschluss den übertragbaren Gewinn auf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro beschränkt haben und nur Reinvestitionen innerhalb von 2 Jahren zuließen, konnte auf Drängen der Union die Bildung der Reinvestitionsrücklage wesentlich ausgedehnt werden: So ist nunmehr die Übertragung des Gewinns bis zu einem Betrag von 500.000 Euro möglich. Dies bedeutet eine Verzehnfachung des Betrags der bisherigen Gesetzesfassung. Auch konnte durchgesetzt werden, dass die steuerfreie Übertragung des Gewinns auf Gebäude auf vier Jahre ausgeweitet wird. Für Personenunternehmen bedeutet dies einen größeren Gestaltungsspielraum, da Unternehmern nicht mehr gehalten sind, sofort zu reinvestieren.
Dem Mittelstand wurde auch im Bereich der Unternehmensnachfolge geholfen. Die Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs wird zukünftig unschädlich sein. Dies bedeutet eine wesentliche Verbesserung für in den nächsten Jahren anstehende Betriebsübergaben. Denn häufig will sich der Senior Gebäude, die er an die Gesellschaft vermietet hat, als Alterssicherung vorbehalten. Während er bisher steuerlich gezwungen war, diese Wirtschaftsgüter quotal mitzuübertragen, kann er die Wirtschaftsgüter zunächst zurückbehalten und damit eine gleitende Unternehmensnachfolge wählen.
Für mittelständische Unternehmen konnte bei der Wiedereinführung des sog. Mitunternehmererlasses durchgesetzt werden, dass im Gesetz statt einer 5-jährigen Behaltefrist nur eine 3-jährige Sperrfrist verankert wird. Auch wenn dies für Personenunternehmen wegen des Verwaltungsmehraufwandes nicht die optimale Lösung ist, muss die Absenkung der Fristen als Schritt in die richtige Richtung verstanden werden. Mittelfristig müssen die Behaltefristen jedoch wieder aus dem Gesetz gestrichen werden.
Es lässt sich festhalten, dass sich die Union bei der steuerlichen Förderung des Mittelstandes in wesentlichen Punkten durchgesetzt hat. Allerdings macht auch dieses Gesetz deutlich, wie chaotisch die Steuergesetzgebung der Bundesregierung ist. Sie muss ständig auch auf Drängen SPD-geführter Länder korrigiert werden.
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