CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hinsken/Brähmig: Familienurlaub stärker
fördern
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Familientourismus in Deutschland" erklären der tourismuspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe und zugleich Vorsitzender des Tourismus-Ausschusses des Bundestages, Ernst Hinsken MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Fast ein Viertel der Familien in Deutschland können keinen gemeinsamen Urlaub verbringen. Vor allem Familien mit mehreren Kindern, Familien mit behinderten Kindern und Alleinerziehende finden nicht immer eine geeignete Urlaubsmöglichkeit. Diese Aussagen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion machen den Handlungsbedarf deutlich. Eine stärkere Förderung des Familienurlaubs würde auch wichtige Impulse für die deutsche Tourismuswirtschaft geben, von denen insbesondere strukturschwache Regionen profitieren würden. Hier liegt die Auslastungsquote der Beherbergungsbetriebe oft nur bei 25%. Die Bundesregierung sieht aber keinen Handlungsbedarf, während gleichzeitig andere EU-Staaten aktiv zur Auslastung ihrer Betriebe durch EU-rechtlich fragliche Subventionen beitragen.
Den Aktivitäten der EU-Konkurrenzländer hat die Bundesregierung leider kaum etwas entgegenzusetzen. Weder will sie laut ihrer Antwort neue Initiativen zur gezielten Förderung des Familientourismus ergreifen noch will sie erfolgreiche Projekte ihrer Vorgängerregierung wie etwa den Bundeswettbewerb "Familienferien in Deutschland" wieder einführen. Frankreich dagegen hat touristische Förderprogramme für einkommensschwache Bevölkerungsschichten entwickelt und Spanien verschafft im eigenen Land ansässigen Senioren preiswerte Urlaubsangebote in der Nebensaison. Griechenland zahlt Reiseveranstaltern sogar "Kopfgeldprämien" für Auslandsgäste, womit letztlich auch Familienurlaube gefördert werden. Erstaunlicherweise erkennt die Bundesregierung darin aber keinen Verstoß gegen EU-Recht oder einen Wettbewerbsnachteil des Deutschlandtourismus, den es auszugleichen gilt.
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