CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Schöne Bescherung! -
Familienförderung der Bundesregierung
Berlin (ots)
Anlässlich der zum 01. 01. 2002 in Kraft tretenden Auswirkungen des 2. Familienförderungsgesetzes der rot-grünen Bundesregierung erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die breit angelegte Kampagne der Bundesregierung "Familie Deutschland" verspricht viel und hält wenig.
Sie beschert den Familien im Lande gerade einmal 30 Mark mehr fürs 1. und 2. Kind. In dem Familienpaket fehlt aber die Erhöhung des Kindergeldes für dritte und weitere Kinder. Sie ignoriert gerade diejenigen Eltern völlig, die im besonderen Maße sozialhilfegefährdet und bedürftig sind. Auf dem Wunschzettel der Familien in Deutschland steht aber weit mehr als die Minimalumsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Benachteiligt werden Familien mit 3 und mehr Kindern, da sie keine Kindergelderhöhung erhalten.
Die neuen Regelungen nützen in erster Linie Familien mit höherem Einkommen. Geringverdiener gehen weitgehend leer aus. Die Ungleichbehandlung von Geringverdienerfamilien mit zwei berufstätigen Eltern und allein Erziehenden ist ein Zeichen der Geringschätzung. So erreicht die Erhöhung des Kindergeldes mehr als 30 % der allein Erziehenden überhaupt nicht, weil dies mit der Sozialhilfe verrechnet wird.
Der SPD-Beschluss zur Familienpolitik ist nicht mehr als ein Weihnachtsmärchen. Das Zweite Familienfördergesetz ist der Beweis für die Widersprüchlichkeit des familienpolitischen Programms der Regierungskoalition.
Die Angst vor den politischen Visionen und Herausforderungen bestimmt die familienpolitische Diskussion von Rot-Grün. Bei einer Regierungsübernahme von CDU und CSU können sich Familien auf ein Familiengeld in Höhe von 600 Euro für Kinder bis zum 3. Lebensjahr, in Höhe von 300 Euro bis zum 18. Lebensjahr und in Höhe von 150 Euro ab dem 18. Lebensjahr verlassen.
Die Bundesregierung legt den Familien im Endeffekt nur 4 Milliarden Mark unter den Tannenbaum, das sind 0, 3 % des Gesamtsozialhaushaltes. Die Familienpolitik der Bundesregierung ist keine milde Gabe, sondern eine Minimalumsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Das ist keine zukunftsorientierte Familienpolitik.
Die CDU/CSU hat während ihrer 16jährigen Regierungszeit die Leistungen für Familien von 27, 6 Mrd. DM auf 76, 6 Mrd. DM verdreifacht. Sie hat im Jahre 1986 das Erziehungsgeld und den Erziehungsurlaub eingeführt. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und die Einführung des Baukindergeldes gehören zu den familienpolitischen Innovationen der Union. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im Jahre 1996 haben CDU und CSU erstmals die Kinderbetreuung auf eine verlässliche Grundlage gestellt.
In den von der Union regierten Bundesländern gibt es die beste Versorgung mit Kindergartenplätzen für Kinder ab 3 Jahren. Damit ist in diesen Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit geschaffen worden.
CDU und CSU sind die Parteien der Familien. Das Prinzip der Wahlfreiheit in der Familienpolitik bestimmt unser Handeln, nicht die einseitige ideologische Ausrichtung gegen bestimmte Lebensentwürfe wie bei Rot-Grün. Kampagnen ersetzen politisches Handeln nicht.
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