Tillmann/Middelberg: G 20 beschließen Meilenstein im internationalen Steuerrecht
Berlin (ots)
Maßnahmenpaket gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung ermöglicht angemessene Besteuerung
Am heutigen Donnerstag haben die G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure auf ihrem Treffen in Lima die Ergebnisse des OECD-Projekts gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen ("Base Erosion and Profit Shifting - BEPS") gebilligt. Der Entscheidung waren über zwei Jahre intensive internationale Verhandlungen auf OECD-Ebene vorausgegangen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg:
"Wir unterstützen grundsätzlich das BEPS-Programm. Das Projekt und seine Ergebnisse stellen einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Noch nie hat es eine so enge Verständigung über internationale Besteuerungsstandards gegeben, um Gewinnverlagerungen und Gewinnkürzungen zu begegnen. Zukünftig wird es möglich sein, dass große internationale Konzerne im Rahmen ihrer jeweiligen Wertschöpfungen in den einzelnen Staaten konsequent besteuert werden. Wichtig ist uns dabei, dass Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des deutschen Mittelstands bekämpft werden.
Es gibt aber drei Punkte, die bei der Umsetzung beachtet werden müssen:
- Die Umsetzung des BEPS-Projekts darf nicht zu Wettbewerbsnachteilen für unsere Exportindustrie führen. Vor allem Doppelbesteuerung (hier und zugleich am Exportstandort) muss vermieden werden. Das deutsche Steuersubstrat darf nicht geschmälert werden.
- Alle beteiligten Staaten müssen die Ergebnisse auch umsetzen. Insbesondere die USA müssen im Boot bleiben. Im US-Kongress gibt es beachtliche Rückhalte. Wenn aber nicht alle umsetzen, ist die Gefahr weiterer Wettbewerbsverzerrungen größer als kleiner.
- Die Umsetzung des BEPS-Projekts darf keine unverhältnismäßigen bürokratischen Mehrbelastungen für unsere Unternehmen bringen. Der Umfang der Informationen, die zwischen den Staaten ausgetauscht werden, muss angemessen und administrierbar bleiben. Die Informationen dürfen nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Der Datenaustausch darf nicht zur Informationsquelle für Wettbewerber werden."
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