CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rachel: Bulmahn verstößt gegen
SPD-Parteitagsbeschluss und Koalitionsvereinbarung
Berlin (ots)
Zu dem angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Studiengebührenfreiheit erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildungs- und Forschungspolitik, Thomas Rachel MdB:
Obwohl der Bundespräsident die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) noch gar nicht ausgefertigt hat und das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung jetzt bereits die nächste HRG-Novelle angekündigt. Darin soll die Gebührenfreiheit für das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss festgeschrieben werden. Ausnahmen sollen die Länder in begründeten Fällen vorsehen können. Ferner sollen bundesweit verfasste Studentenvertretungen eingeführt werden.
Mit dem Vorschlag zur Studiengebührenregelung setzt sich Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) über den Parteitagsbeschluss der SPD vom November 2001 hinweg, wo auf Betreiben der Jusos die generelle Ablehnung von Studiengebühren durch die SPD beschlossen wurde. Ferner verstößt sie gegen die rot-grüne Koalitionsvereinbarung, in der ebenfalls ein generelles Studiengebührenverbot vertraglich festgeschrieben ist.
Dies ist blinder Aktionismus und durchsichtige Wahlkampftaktik. Denn wenn es tatsächlich um die Sachfragen ginge, hätte die Bundesregierung diese Regelungen bereits mit der noch nicht in Kraft getretenen 5. HRG-Novelle einführen können. Außerdem kann diese Novelle bis zu den Bundestagswahlen gar nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zustande kommen.
Die Union wird jedenfalls bei ihrer bisherigen Position bleiben, dass die Frage der Erhebung von Studiengebühren ausschließlich Länderkompetenz ist.
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