Schauerte: Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt darf nicht gefährdet werden
Berlin (ots)
Zur Diskussion über eine mögliche Ministererlaubnis zur Durchsetzung der E.ON-Ruhrgas-Fusion gegen die heutige Entscheidung des Bundeskartellamtes erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Wettbewerbs- und Energierechts, Hartmut Schauerte MdB:
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten absolut gerechtfertigt und sie ist notwendig, um im deutschen Energiemarkt den beginnenden Wettbewerb zu schützen.
Diese Entscheidung findet in einer Situation statt, in der der deutsche Gesetzgeber und die EU-Kommission große Anstrengungen unternehmen, um den Strom- und Gasmarkt zu liberalisieren und endlich funktionierenden Wettbewerb zu schaffen. In einer solchen Situation kann eine voreilige und aus politischen Gründen erfolgte Ministererlaubnis ein Schlag gegen das Ziel langfristig kostengünstiger Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen sein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat an das zu erwartende Verfahren zur Ministererlaubnis deshalb folgende Anforderungen:
1. Ohne vorherige, sorgfältige Stellungnahme der Monopolkommission darf keine Entscheidung fallen.
2. Die Angelegenheit muss vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie intensiv beraten werden.
3. Bundeswirtschaftsminister Müller muss vor seiner Entscheidung definitiv erklären, dass er nach seinem für dieses Jahr angekündigten Ausscheiden aus dem Amt des Wirtschaftsministers keinerlei, auch nicht beratende Tätigkeit im Konzernbereich der
beteiligten Unternehmen, insbesondere E.ON und RWE, aufnehmen wird. Dies ist erforderlich, um in dieser hoch brisanten Fragestellung jeden falschen Anschein jetzt und in Zukunft zu vermeiden.
Eine nach der Fusion zu erwartende Marktstellung von 60 % in wesentlichen deutschen Energiebereichen ist eine so zentrale, ernste Angelegenheit, dass allergrößte Anstrengungen und Gestaltungsintelligenz darauf verwandt werden müssen, eine solche Marktmacht zu vermeiden oder zu bändigen. Die Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland ist ein hohes, schützenswertes Gut, das nicht mit einfachen Hinweisen auf internationale Märkte geopfert werden kann.
Das Kartell- und Wettbewerbsrecht gehört zu den Eckpfeilern der Sozialen Marktwirtschaft. Es garantiert, dass der Wettbewerb zwischen Anbietern und Nachfragern in einem geordneten und fairen Rahmen abläuft. Es schützt den Endverbraucher vor überhöhten Preisen, den Mitwettbewerber vor Machtmissbrauch durch Monopolisten und Marktmächtige. Das zu Recht unabhängige Kartellamt ist der Wächter über einen fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb. Der Einsatz einer Ministererlaubnis, also die Möglichkeit des Wirtschaftsministers, eine Verbotsentscheidung des Kartellamts wieder aufzuheben, ist zwar legal. Aber sie ist eben das absolut letzte Mittel, das die Politik nur in Ausnahmefällen einsetzen darf.
Wirtschaftsminister Müller, früher selbst für den E.ON-Konzern tätig, hat schon vor Monaten angedeutet, dass er die Karte der Ministererlaubnis spielen wird. Durch dieses Verhalten schädigt er nachhaltig die deutsche Wettbewerbspolitik und das so wichtige Ansehen des Bundeskartellamtes. Dieses Vorgehen reiht sich in eine lange Liste von angekündigten oder vollzogenen Entscheidungen des Wirtschaftsministers zum Schaden des Wettbewerbs.
Wenn die Regierung dazu neigt, in einer unverantwortlichen Weise vom absoluten Ausnahmeinstrument Ministererlaubnis zu großzügig Gebrauch zu machen, muss überlegt werden, ob dieses Instrument in Zukunft nicht an die Zustimmung des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages gebunden werden muss, um unerträgliche Klientelpolitik zu stoppen.
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