CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Röttgen: Union hat sich beim
Urhebervertragsrecht weitgehend durchgesetzt
Berlin (ots)
Zur abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Urhebervertragsrecht im Deutschen Bundestag erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, sowie der zuständige Berichterstatter der Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Bundesjustizministerin hat dem sachlichen und politischen Druck nachgegeben und ihren Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht in wesentlichen Bereichen nachgebessert. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
- Ein eigenständiger gesetzlicher Anspruch auf angemessene Vergütung wurde fallengelassen. Es bleibt insoweit bei der Vertragsfreiheit.
- Die Frage der Angemessenheit der Vergütung wurde den wirtschaftlichen Erfordernissen im Kultur- und Medienbereich angepasst. Angemessen ist, was der redlichen Branchenübung entspricht.
- Es besteht kein rechtlicher Zwang mehr, gemeinsame Vergütungsregeln von Urhebervereinigungen und Werknutzern (Verlage, Theater, Filmproduzenten) zu akzeptieren.
- Gewerkschaftliche Einflussnahme im Bereich der Selbständigen wurde dadurch zurückgefahren.
- Die Vertragspartner können sich nun darauf verlassen, dass die Grundlagen der vertraglichen Vereinbarung nicht durch nachträgliche Veränderungen der Umstände in Frage gestellt wird. Ausnahme bleibt eine Anpassung der Vergütung bei Werken, die sich unerwartet zu Bestsellern entwickeln.
- Auf die beabsichtigte Rückwirkung der Neuregelungen auf alle Verträge der vergangenen 20 Jahre wurde aus Gründen der Rechtssicherheit verzichtet.
- Lizenznehmer von Werken können nunmehr wieder verlässlicher kalkulieren, weil sie keinen Nachforderungsansprüchen der Urheber mehr ausgesetzt sind. Diese müssen sich vielmehr an ihre Vertragspartner halten.
- Das neue Kündigungsrecht für Urheber nach 30 Jahren wurde fallen gelassen.
- Vorgesehene Einschränkungen für die Filmwirtschaft wurden ebenfalls weitgehend fallen gelassen. Im Zweifel liegen nunmehr wieder sämtliche filmische Verwertungsbefugnisse in der Hand des Produzenten. Weitgehende Einspruchsrechte der ausübenden Künstler und anderer Urheber auf Änderungserfordernisse bei der Filmproduktion werden zurückgenommen.
Nachdem die Bundesjustizministerin ihr Gesetzesvorhaben somit weitgehend zurückgenommen hat, kann die CDU/CSU-Fraktion - guter Tradition im Bereich des Urhebervertragsrechtes entsprechend - zu einer breiten Zustimmung zur neuen gesetzlichen Regelung beitragen.
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