CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Faust: Union begrüßt
Entscheidung des Bundesrates zur Krankenhausvergütung
Berlin (ots)
Zu der heutigen ablehnenden Entscheidung des Bundesrates zur Einführung des neuen Vergütungssystems in den Krankenhäusern erklären dergesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann, MdB und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Krankenhauspolitik, Dr. Hans Georg Faust, MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Ablehnung des Gesetzentwurfes der rot-grünen Bundesregierung zur Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser durch den Bundesrat. Das von der Bundesregierung konzipierte neue Vergütungssystem hätte viele Krankenhäuser und Mitarbeiter überfordert mit nachteiligen Folgen für die Patienten.
Viele spezialisierte Behandlungsformen, wie z.B. die Versorgung von Patienten mit Querschnittslähmungen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Rheuma, Epilepsie, geriatrischen Erkrankungen und viele Erkrankungen in der Pädiatrie können mit diesem Fallpauschalen-Vergütungssystem nicht patientenorientiert und leistungsgerecht bewertet werden.
Auch die von Ulla Schmidt kurzfristig präsentierten Rettungsversuche, wie z. B. Optionsmodell, Sicherstellungszuschläge und 100 Mio. Euro "Arbeitzeit-Notopfer", können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Ulla Schmidt die Probleme beim Wechsel des Krankenhausentgeltsystems völlig unterschätzt hat.
Deshalb hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 14. Dezember 2001 dem Fallpauschalengesetz im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt. Mit der Beibehaltung des Budgetdeckels, einem wirklichkeitsfremden 100 -Prozentansatz der Krankenhausfallabbildung, ausuferndem bürokratischen Aufwand, einer mangelhaften Einbindung ins Gesamtsystem der medizinischen Versorgung und der Gefährdung der wohnortnahen hochwertigen stationären Versorgung sowie ein weitgehendes Ignorieren des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeit im Krankenhaus, sind seitdem immer mehr Probleme deutlich zu Tage getreten.
Dies haben heute auch die Bundesländer erkannt und haben deshalb zu Recht dem neuen Krankenhausvergütungssystem ihre Zustimmung verweigert.
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