CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: Bundesanstalt für Arbeit muss
reformiert werden
Berlin (ots)
Zur Kritik des Bundesrechnungshofs an der Vermittlungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Ein vernichtendes Ergebnis für die Bundesanstalt für Arbeit. Sollten sich die Ergebnisse des Bundesrechnungshofs bestätigen, sind 70% der Vermittlungen der BA fehlerhaft verbucht, und nur 20% der Arbeitslosen, die eine neue Stelle gefunden haben, wurden durch die Bundesanstalt für Arbeit vermittelt.
Der Bundesarbeitsminister will keine Verantwortung übernehmen und verweist darauf, dass die Statistik in eigener Verantwortung der Bundesanstalt für Arbeit erstellt werde. Vergisst der Minister, dass sein Ministerium die Aufsicht über die Bundesanstalt für Arbeit führt? Zuletzt hatte Riester eine große Vermittlungsinitiative durch das "Job-Aqtivgesetz" angekündigt. Es hätte zur Pflicht des Ministers gehört, sich zunächst selbst über die konkreten Vermittlungsaktivitäten und Vermittlungserfolge der BA zu informieren, anstatt jetzt die Verantwortung auf die BA abzuwälzen.
Eins ist aber klar: Die Bundesanstalt muss reformiert werden. Nicht verwalten, sondern vermitteln in Arbeit, das ist ihre eigentliche Aufgabe. Wenn von ca. 93.000 Mitarbeitern der BA nur ca. 8.500 mit der Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit betraut sind, liegt Einiges im Argen. Qualifizierte Vermittlung, wie sie die BA von privaten Arbeitsvermittlern verlangt, ist bei der BA kaum möglich. Wenn ein Vermittler ca. 600 Arbeitssuchende und daneben auch noch sonstige Programme und die Vielzahl von Trägern zu betreuen hat, bleiben individuelle Beratungsgespräche und -angebote für die Arbeitslosen auf der Strecke.
Unsere Forderung ist klar: mehr Wettbewerb auch bei der Arbeitsvermittlung. Private Arbeitsvermittler müssen gestärkt werden, die BA muss für ihre eigenen Mitarbeiter klare Zielvorgaben machen, und deren leistungsorientierte Entlohnung darf nicht an beamtenrechtlichen oder tarifvertraglichen Rahmenbedingungen scheitern. Die BA muss den Schwerpunkt ihre Tätigkeit auf die Vermittlung in Arbeit setzen. Nicht Verwaltung von Arbeit bzw. Arbeitslosigkeit, sondern erfolgreiche Vermittlung in Arbeit, darum geht es!
Aber: Eine öffentlich-rechtliche Arbeitsvermittlung muss bleiben, allerdings in stärkerem Wettbewerb zu privaten Arbeitsvermittlern. Die Landesarbeitsämter als Mittelbehörden haben sich überlebt. Eine Bundesanstalt für Arbeit, die die Anwendung geltenden Rechts überwacht und Kompetenzstärkung der einzelnen Arbeitsämter, die sich dem Wettbewerb auch zu anderen Arbeitsämtern stellen müssen und vor Ort effiziente Vermittlung durchführen: Das ist die Zukunft und die Aufgabe des Bundesarbeitsminister, der er sich bisher nicht gestellt hat.
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