CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Rot-grünes Gesetz für
freiwillig kranken-versicherte Rentner ist Rosstäuscherei
Berlin (ots)
Zur heutigen Anhörung zum Entwurf der Koalitionsfraktionen eines 10. Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB V-Änderungsgesetz), mit dem der zum 1. April 2002 wirksam werdende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2000 flankiert werden soll, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB:
Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf rot-grüne Rosstäuscherei ist. Statt Ungereimtheiten und Unausgeglichenheiten beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner zu beseitigen, werden neue Fragen aufgeworfen und neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Das Ziel einer sinnvollen Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom März 2000 zur Krankenversicherung der Rentner wird verfehlt. Zudem werden der gesetzlichen Krankenversicherung mit 250 Mio. Euro bei einem Defizit von 2,5 Mrd. Euro erhebliche Mehrbelastungen aufgebürdet, die bei einzelnen Kassen unweigerlich Beitragssatzanhebungen auslösen werden. Wieder einmal steckt Rot-Grün dem Bürger Geld in die rechte Tasche hinein, um es gleichzeitig aus der linken Tasche herauszuziehen.
Völlig unverständlich ist auch, warum die Koalition, obwohl der Beschluss des Bundesverfassungsgericht bereits seit zwei Jahren vorliegt, diese Jahre hat verstreichen lassen, um dann, im wahrsten Sinne des Wortes, in letzter Minute eine völlig unzureichende flankierende Regelung zum Beschluss zu treffen. Ein Schelm, wer dabei denkt, dass es sich hier um Wahlgeschenke an Rentner handelt. Die Rentner sollten vorsichtig mit diesem Wahlgeschenk umgehen, denn hier waren Rosstäuscher am Werk. Die Patientenverbände erwarten, dass die Wohltat nach der Wahl wieder kassiert wird.
Zudem wird bei Kleinstrentnern nach Darstellung der Verbände wieder der Tatbestand der Ungleichbehandlung erzeugt, weil einerseits Kleinstrentner mit Zeiten der Pflichtversicherung weiterhin beitragspflichtig versichert bleiben bzw. Kleinstrentner beitragspflichtig werden, bei denen das Rentenverfahren ab 1. April 2002 beginnt, und andererseits Kleinstrentner beitragsfrei gestellt werden, die gerade von der verfassungswidrigen Rechtslage der Vergangenheit begünstigt waren. Es besteht somit die Gefahr, dass die benachteiligten Kleinstrentner erneut Klage erheben werden.
Man muss ganz deutlich feststellen, dass der eigentliche Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, einer gerechten Ausgestaltung des Zugangs zur Krankenversicherung der Rentner von Rot-Grün nicht gelöst worden ist. Auch die damit verknüpfte grundlegende Frage einer gerechten und an den Problemen der gesetzlichen Krankenversicherung orientierten Gestaltung des Beitragsrechts ist nicht angepackt worden.
Schließlich wurde auch deutlich, dass das Optionsrecht mit den Intentionen einer Versicherungspflicht nicht in Einklang steht. Die Rentner können unter rein finanziellen Gesichtspunkten den Versicherungsschutz bestimmen. Das ist mit dem Solidarprinzip nicht zu vereinbaren. Die Nachrangigkeit der freiwilligen Versicherung gegenüber einer Pflichtversicherung wird aufgegeben. Dies ist ein sozialpolitisch verfehltes Signal. Ferner könnten auch andere Versichertengruppen nun ein Optionsrecht für sich beanspruchen. Außerdem erschwert das Optionsrecht eine Neuordnung des Beitragsrechts, weil wieder komplizierte Übergangsregelungen erforderlich werden.
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