CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rachel: Studiengebühren sind Ländersache
Berlin (ots)
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Studiengebührenfreiheit erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildungs- und Forschungspolitik, Thomas Rachel MdB:
Obwohl erst in diesen Tagen die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in Kraft tritt, hat die Bundesregierung heute bereits die nächste HRG-Novelle beschlossen. Darin soll die Gebührenfreiheit für das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss festgeschrieben werden. Ausnahmen sollen die Länder in begründeten Fällen vorsehen können. Ferner sollen bundesweit verfasste Studentenvertretungen eingeführt werden.
Beide Regelungen greifen in die Kernkompetenzen der Bundesländer ein. Deshalb hält die Union an ihrer Position fest, dass entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes die Frage der Erhebung von Studiengebühren und verfasste Studierendenschaften ausschließlich Ländersache sind.
Mit dem Vorschlag zur Studiengebührenregelung verstößt Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) im übrigen gegen den Parteitagsbeschluss der SPD vom November 2001, mit dem auf Betreiben der Jusos die generelle Ablehnung von Studiengebühren durch die SPD beschlossen wurde. Ferner widerspricht dies der rot-grünen Koalitionsvereinbarung, in der ebenfalls ein generelles Studiengebührenverbot vertraglich festgeschrieben ist.
Die Novelle ist blinder Aktionismus und durchsichtige Wahlkampftaktik. Denn wenn es tatsächlich um die Sachfragen ginge, hätte die Bundesregierung diese Regelungen bereits mit der 5. HRG-Novelle einführen können.
Aber die Betroffenen lassen sich nicht täuschen: Selbst die eigene rot-grüne Klientel, wie das Bündnis grün-alternativer Hochschulgruppen, übt bereits jetzt massive Kritik an dem Gesetzentwurf und spricht von gebrochenen Wahlversprechen.
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