CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Schnellere Strafverfahren
Berlin (ots)
Zu dem Streit um die vorzeitige Haftentlassung geständiger Mörder durch das Oberlandesgericht Hamm erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Anklage und die Durchführung einer Hauptverhandlung auch bei schweren Straftaten darf nicht zu lange hinausgezögert werden. Wir brauchen keine Veränderung der Gesetze, sondern schnellere Strafverfahren. Auch mutmaßliche Mörder, die in Untersuchungshaft sitzen, haben Anspruch auf eine Behandlung, die unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Dazu gehört, dass sie so schnell als möglich in einem ordentlichen Strafverfahren vor Gericht ihre Rechte geltend machen können. Sechs Monate Untersuchungshaft sind für einen Häftling, der am Ende freigesprochen wird, eine sehr lange Zeit. Zwar sollte diese Sechsmonatsfrist keinesfalls geändert werden; bei einem schwierigen Ermittlungsverfahren ist ohnehin eine Verlängerung der Sechsmonatsfrist möglich. Was wir aber brauchen, ist eine bessere personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaft, damit auch bei einem schwierigen Strafverfahren rechtzeitig Anklage erhoben werden kann. Wer hier glaubt, sparen zu müssen, spart an der falschen Stelle.
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