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Geis: Schnellere Strafverfahren

Berlin (ots)

Zu dem Streit um die vorzeitige Haftentlassung
geständiger Mörder durch das Oberlandesgericht Hamm erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Anklage und die Durchführung einer Hauptverhandlung auch bei
schweren Straftaten darf nicht zu lange hinausgezögert werden. Wir
brauchen keine Veränderung der Gesetze, sondern schnellere
Strafverfahren. Auch mutmaßliche Mörder, die in Untersuchungshaft
sitzen, haben Anspruch auf eine Behandlung, die unseren
rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Dazu gehört, dass sie so
schnell als möglich in einem ordentlichen Strafverfahren vor Gericht
ihre Rechte geltend machen können. Sechs Monate Untersuchungshaft
sind für einen Häftling, der am Ende freigesprochen wird, eine sehr
lange Zeit. Zwar sollte diese Sechsmonatsfrist keinesfalls geändert
werden; bei einem schwierigen Ermittlungsverfahren ist ohnehin eine
Verlängerung der Sechsmonatsfrist möglich. Was wir aber brauchen, ist
eine bessere personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaft, damit
auch bei einem schwierigen Strafverfahren rechtzeitig Anklage erhoben
werden kann. Wer hier glaubt, sparen zu müssen, spart an der falschen
Stelle.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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