CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rachel: Gegen Verbot von Studiengebühren
Berlin (ots)
Anlässlich der 1. Lesung der 6. Hochschulrahmengesetz-Novelle im Deutschen Bundestag erklärt der Obmann für Bildungs- und Forschungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel MdB:
Der Versuch von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), mit der 6. Hochschulrahmengesetz-Novelle Studiengebühren bundesweit zu verbieten, ist eine unzulässige Einmischung in die Angelegenheiten der Bundesländer. Für ein solches Gesetz besteht erstens kein Bedarf, und zweitens hat der Bund dafür nicht die Zuständigkeit.
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für die Hochschulfinanzierung eindeutig bei den Bundesländern. Insofern ist es verfassungswidrig, wenn Bildungsministerin Bulmahn in einem Bundesgesetz Studiengebühren bundesweit verbieten will.
Angesichts der Tatsache, dass 89 Prozent der Hochschulausgaben von den Ländern und nur 9 Prozent vom Bund sowie 2 Prozent von Stiftern und Mäzenen finanziert werden, ist es dreist, wenn Bildungsministerin Bulmahn den Ländern vorschreiben will, wie sie die Hochschulen zu finanzieren haben.
Wie sehr Bildungsministerin Bulmahn der Bildungspolitik in Deutschland schadet, zeigt die Tatsache, dass bereits mehrere Bundesländer angekündigt haben, im Falle der Verabschiedung dieses Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Damit haben sie Recht, denn der Bund kann weder ein Verbot von Studiengebühren noch eine Verpflichtung zur Einführung von verfassten Studierendenschaften vorschreiben. Übrigens könnte er auch nicht vorschreiben, Studiengebühren einzuführen.
Das Hochschulgesetz ist eine Art Placebo von Bildungsministerin Bulmahn für die eigene, murrende Klientel, die von der farblosen Ministerin enttäuscht ist.
Ich fordere Bildungsministerin Bulmahn auf, die 6. HRG-Novelle zurückzuziehen und statt dessen die erheblichen Schäden, die durch die soeben erst in Kraft getretene rot-grüne 5. HRG-Novelle entstanden sind, zu reparieren. Dies betrifft sowohl die de-facto-Abschaffung der Habilitation, die auf erbitterten Widerstand der geistes- und rechtswissenschaftlichen Fakultäten stößt, als auch die Befristungsregelung für Arbeitsverträge im Gesetz von Frau Bulmahn, gegen die der akademische Mittelbau an den Hochschulen massiv protestiert. Anstatt von "Panikmache" zu sprechen, müssen Lösungen her.
Bildungsministerin Bulmahn sollte zunächst die Schäden ihrer 5. HRG-Novelle reparieren, bevor sie der deutschen Hochschullandschaft neue, unsachgemäße Hochschulgesetze zumutet.
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