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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Faust: Union lehnt Krankenhausreform ab

Berlin (ots)

Zu der heute im zweiten Anlauf beschlossenen
Krankenhausreform erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB und der zuständige
Berichterstatter, Dr. Hans-Georg Faust MdB:
Das Fallpauschalengesetz wird dazu führen, dass ein an sich
vernünftiges Patientenklassifikationssystem so zu einem Preissystem
zurecht gebogen wird, dass die bundesdeutsche Krankenhauslandschaft
noch schärfer als bisher unter das Diktat der Budgets gezwängt und
die Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung mit
entsprechender Qualität in Frage gestellt wird.
Entgegen den Behauptungen der Bundesregierung ist sie den
zentralen Forderungen der Union nicht nachgekommen. Dies betrifft vor
allen Dingen die Frage des Sicherstellungszuschlages, die Möglichkeit
der Länder selbst bei der DRG-Datenstelle Daten abzufragen und die
Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen in den Krankenhäusern.
Mit der sog. Mindestmengenregelung ist den Ländern Brandenburg und
Bremen eine Brücke zur A-Seite gebaut worden. Allerdings führen die
jetzt vorgesehenen Ausnahmeregelungen von der Mindestmenge dazu, dass
die Mindestmenge als Qualitätskriterium ad absurdum geführt wird.
Eine Zwei-Klassen-Qualität ist dann vorprogrammiert, wenn man - wie
die Bundesregierung dies tut - Mindestmengen als Qualitätsmaßstab
ernst nimmt.
Schließlich hat die SPD-Seite im Vermittlungsverfahren ein
weiteres wichtiges Anliegen der Union nicht aufgegriffen.
§ 10 des Krankenhausentgeltgesetzes sieht vor, dass die
Landesverbände der Krankenkassen und Landeskrankenhausgesellschaften
den Basisfallwert erstmalig für das Jahr 2005 vereinbaren. Bei der
jährlichen Weiterentwicklung wird als Kriterium im Gesetz vorgegeben,
dass Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven
zu berücksichtigen sind. Der Unionsantrag sah vor, dieses Kriterium
für die Fortschreibung der Basisfallwerte ersatzlos zu streichen und
zusätzlich bei Fallzahlsteigerung die variablen Kosten erhöhend zu
berücksichtigen. Dieser Forderung ist die Koalition nicht
nachgekommen mit der Folge, dass jetzt eine Fortsetzung der Deckelung
der stationären Vergütung sowie eine Kollektivhaftung der
Krankenhäuser eintreten wird.
Lediglich in zwei Bereichen ist die Koalition der Union
entgegengekommen. Es handelt sich dabei einmal um die Forderung der
Union, dass bei Einführung der DRG's eine Begleitforschung
vorgenommen wird, um die Auswirkungen des neuen Fallpauschalensystems
auf die ambulante Versorgung, einschließlich der Rehabilitation, zu
überprüfen und zum anderen um die Streichung der Strukturkomponente,
ein eher marginaler Punkt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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