CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Faust: Union lehnt
Krankenhausreform ab
Berlin (ots)
Zu der heute im zweiten Anlauf beschlossenen Krankenhausreform erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans-Georg Faust MdB:
Das Fallpauschalengesetz wird dazu führen, dass ein an sich vernünftiges Patientenklassifikationssystem so zu einem Preissystem zurecht gebogen wird, dass die bundesdeutsche Krankenhauslandschaft noch schärfer als bisher unter das Diktat der Budgets gezwängt und die Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung mit entsprechender Qualität in Frage gestellt wird.
Entgegen den Behauptungen der Bundesregierung ist sie den zentralen Forderungen der Union nicht nachgekommen. Dies betrifft vor allen Dingen die Frage des Sicherstellungszuschlages, die Möglichkeit der Länder selbst bei der DRG-Datenstelle Daten abzufragen und die Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen in den Krankenhäusern.
Mit der sog. Mindestmengenregelung ist den Ländern Brandenburg und Bremen eine Brücke zur A-Seite gebaut worden. Allerdings führen die jetzt vorgesehenen Ausnahmeregelungen von der Mindestmenge dazu, dass die Mindestmenge als Qualitätskriterium ad absurdum geführt wird. Eine Zwei-Klassen-Qualität ist dann vorprogrammiert, wenn man - wie die Bundesregierung dies tut - Mindestmengen als Qualitätsmaßstab ernst nimmt.
Schließlich hat die SPD-Seite im Vermittlungsverfahren ein weiteres wichtiges Anliegen der Union nicht aufgegriffen.
§ 10 des Krankenhausentgeltgesetzes sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und Landeskrankenhausgesellschaften den Basisfallwert erstmalig für das Jahr 2005 vereinbaren. Bei der jährlichen Weiterentwicklung wird als Kriterium im Gesetz vorgegeben, dass Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven zu berücksichtigen sind. Der Unionsantrag sah vor, dieses Kriterium für die Fortschreibung der Basisfallwerte ersatzlos zu streichen und zusätzlich bei Fallzahlsteigerung die variablen Kosten erhöhend zu berücksichtigen. Dieser Forderung ist die Koalition nicht nachgekommen mit der Folge, dass jetzt eine Fortsetzung der Deckelung der stationären Vergütung sowie eine Kollektivhaftung der Krankenhäuser eintreten wird.
Lediglich in zwei Bereichen ist die Koalition der Union entgegengekommen. Es handelt sich dabei einmal um die Forderung der Union, dass bei Einführung der DRG's eine Begleitforschung vorgenommen wird, um die Auswirkungen des neuen Fallpauschalensystems auf die ambulante Versorgung, einschließlich der Rehabilitation, zu überprüfen und zum anderen um die Streichung der Strukturkomponente, ein eher marginaler Punkt.
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