CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach: Stasiunterlagengesetz soll
Opfer schützen
Berlin (ots)
Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe der über den ehemaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl gespeicherten Abhörprotokolle des Staatssicherheitsdienstes der DDR erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach MdB:
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Sprungrevision der Birthler-Behörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 04.07.2001 ist nachdrücklich zu begrüßen.
Das Stasiunterlagengesetz dient der historischen, politischen und juristischen Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit.
Es soll die Machenschaften des Staatssicherheitsdienstes der DDR aufklären, die Täter überführen und Opfern die Aufklärung ihres persönlichen Schicksals ermöglichen.
Es soll aber auch den einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit gespeicherten Informationen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StUG).
Es hat also gerade nicht den Zweck, Opfer der Stasi bloßzustellen oder ihnen gar den Schutz der Grundrechte zu nehmen, und zwar unabhängig davon, ob sie prominent sind oder nicht.
Das Gesetz ist eindeutig, denn nach § 32 Abs. 1 StUG werden nur
"für die Forschung zum Zwecke der politischen und historischen Aufarbeitung ... sowie für Zwecke der politischen Bildung"
"... Unterlage mit personenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes, soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind" zur Verfügung gestellt,
"soweit durch die Verwendung keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beeinträchtigt werden".
"Betroffene" im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst der DDR aufgrund zielgerichteter Informationserhebung oder Ausspähung Informationen gesammelt hat (§ 6 StUG).
Das trifft auf Helmut Kohl ebenso zu, wie auf viele andere in Ost und West, die Opfer der Stasi-Abhörmethoden wurden.
Die Rechtslage nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist fair und entspricht auch den Grundsätzen des Datenschutzes.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich darum mehrfach dafür eingesetzt, dass dies auch von der Birthler-Behörde beachtet wird.
Nachdem nun auch die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz ausdrücklich festgestellt hat, dass die bisherige Behördenpraxis rechtswidrig ist, gehen wir davon aus, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab sofort von der Birthler-Behörde befolgt wird.
Bosbach erklärte dazu:
"Schon das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 4. Juli letzten Jahres war so überzeugend begründet, dass es eigentlich notwendig gewesen wäre, die bisherige Verwaltungspraxis unverzüglich zu korrigieren und die Rechtsauffassung des Gerichts zukünftig in allen vergleichbaren Fällen zu beachten.
Man darf die Stasi-Machenschaften nicht dadurch aufarbeiten, dass man Opfer der Stasi mit Hilfe der Stasi-Unterlagen bloßstellt.
Ob wirklich auch einzelne SED-Täter von der jetzigen Rechtslage profitieren können, wie Frau Birthler immer wieder behauptet, werden wir in den nächsten Wochen sehr sorgfältig prüfen."
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