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Bosbach: Stasiunterlagengesetz soll Opfer schützen

Berlin (ots)

Zu der heutigen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe der über den ehemaligen
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl gespeicherten Abhörprotokolle des
Staatssicherheitsdienstes der DDR erklärt der Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach MdB:
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die
Sprungrevision der Birthler-Behörde gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin vom 04.07.2001 ist nachdrücklich zu
begrüßen.
Das Stasiunterlagengesetz dient der historischen, politischen und
juristischen Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit.
Es soll die Machenschaften des Staatssicherheitsdienstes der DDR
aufklären, die Täter überführen und Opfern die Aufklärung ihres
persönlichen Schicksals ermöglichen.
Es soll aber auch den einzelnen davor schützen, dass er durch den
Umgang mit gespeicherten Informationen in seinem Persönlichkeitsrecht
beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StUG).
Es hat also gerade nicht den Zweck, Opfer der Stasi bloßzustellen
oder ihnen gar den Schutz der Grundrechte zu nehmen, und zwar
unabhängig davon, ob sie prominent sind oder nicht.
Das Gesetz ist eindeutig, denn nach § 32 Abs. 1 StUG werden nur
"für die Forschung zum Zwecke der politischen und historischen
Aufarbeitung ... sowie für Zwecke der politischen Bildung"
"... Unterlage mit personenbezogenen Informationen über Personen
der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in
Ausübung ihres Amtes, soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind" 
   zur Verfügung gestellt,
"soweit durch die Verwendung keine überwiegenden schutzwürdigen
Interessen der genannten Personen beeinträchtigt werden".
"Betroffene" im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes sind Personen,
zu denen der Staatssicherheitsdienst der DDR aufgrund zielgerichteter
Informationserhebung oder Ausspähung Informationen gesammelt hat (§ 6
StUG).
Das trifft auf Helmut Kohl ebenso zu, wie auf viele andere in Ost
und West, die Opfer der Stasi-Abhörmethoden wurden.
Die Rechtslage nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist fair und
entspricht auch den Grundsätzen des Datenschutzes.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich darum mehrfach dafür
eingesetzt, dass dies auch von der Birthler-Behörde beachtet wird.
Nachdem nun auch die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz
ausdrücklich festgestellt hat, dass die bisherige Behördenpraxis
rechtswidrig ist, gehen wir davon aus, dass die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts ab sofort von der Birthler-Behörde befolgt
wird.
Bosbach erklärte dazu:
"Schon das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 4. Juli
letzten Jahres war so überzeugend begründet, dass es eigentlich
notwendig gewesen wäre, die bisherige Verwaltungspraxis unverzüglich
zu korrigieren und die Rechtsauffassung des Gerichts zukünftig in
allen vergleichbaren Fällen zu beachten.
Man darf die Stasi-Machenschaften nicht dadurch aufarbeiten, dass
man Opfer der Stasi mit Hilfe der Stasi-Unterlagen bloßstellt.
Ob wirklich auch einzelne SED-Täter von der jetzigen Rechtslage
profitieren können, wie Frau Birthler immer wieder behauptet, werden
wir in den nächsten Wochen sehr sorgfältig prüfen."

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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