CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Unionsfraktion ruft noch heute das
Bundesverfassungsgericht an
Berlin (ots)
Zum geplanten Vorgehen der Bundesregierung bei der Beschaffung des Transportflugzeuges A400M, erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn der Haushaltsausschuss mit seiner rot-grünen Mehrheit am 13. März 2002 die Entsperrung der Verpflichtungsermächtigung über 5,1 Mrd. EURO bewilligt. Die Bundesregierung beabsichtigt nämlich, auf dieser Grundlage verbindliche Verpflichtungen gegenüber unseren Vertragspartnern zur Beschaffung von 73 Transportflugzeugen A400M zu einem Preis von insgesamt 9,4 Mrd. EURO einzugehen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür liegen jedoch nicht vor.
Die Bundesregierung will dem Programmstart mit einer finanziellen Beteiligung in Höhe von zunächst 5,1 Mrd. EURO zustimmen. Der Differenzbetrag in Höhe von bis zu 4,3 Mrd. EURO soll erst in das Haushaltsgesetz 2003 eingestellt werden. Für den Fall, dass dies nicht geschehen sollte, verpflichtet sich die Bundesrepublik zur Zahlung von Schadensersatz.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen elementare haushaltsrechtliche Grundsätze und verletzt das parlamentarische Budgetbewilligungsrecht. Die Verpflichtungsermächtigung ist für die Beschaffung der A400M-Flugzeuge bestimmt, nicht für Schadensersatzleistungen infolge fehlgeschlagener vertraglicher Absprachen. Die Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in zwei Trancen verstößt gegen die haushaltsrechtlichen Prinzipien der Vorherigkeit und Vollständigkeit. Bei der noch ausstehenden Entscheidung über den in den Bundeshaushalt 2003 einzustellenden Restbetrag wäre der Bundestag nach Inkrafttreten des Vertragswerkes nicht mehr frei. Er hätte nur noch die Wahl zwischen milliardenschweren Schadensersatzansprüchen oder einer nachträglichen Absegnung des gesamten Vertragspakets.
Der einzige haushaltsrechtliche gangbare Weg ist die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Bei der Budgethoheit handelt es sich um ein Königsrecht des Parlaments, das der Deutsche Bundestag auf gar keinen Fall aus der Hand nehmen lassen kann. Die Bundesregierung darf es noch nicht einmal ansatzweise aushöhlen.
Die Bundesregierung betreibt einen zynischen Umgang mit dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag. Das verfassungswidrige Verhalten der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen macht einen erneuten Gang nach Karlsruhe unausweichlich. Bereits vor der Sitzung des Haushaltsausschusses wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Organklage zur Wahrung der Rechte des Deutschen Bundestages in Karlsruhe einreichen und mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbinden, damit die Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache gegenüber unseren Vertragspartnern keine vollendeten Tatsachen schaffen kann.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell