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Tillmann/Horb: Steuererklärungsfrist verlängert sich um zwei Monate

Berlin (ots)

Steuererklärung wird einfacher und von Bürokratie entlastet

Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie die zuständige Berichterstatterin Margaret Horb:

"Mit den Änderungen haben wir einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der steuerberatenden Berufe sowie der Finanzverwaltung erreicht. Das Gesetz macht das Besteuerungsverfahren zukunftsfähig und passt es an die modernen Bedingungen an.

Vorteile für die Bürger

   - Bürgerinnen und Bürger werden von Bürokratieaufwand entlastet. 
     Sie brauchen zukünftig ca. 2,1 Millionen Stunden weniger, um 
     ihre Steuererklärung auszufüllen.

   - Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 verlängern sich die 
     Steuererklärungsfristen. Bürgerinnen und Bürger haben zwei 
     Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben.

   - Zukünftig müssen weniger Belege an das Finanzamt übersandt 
     werden. Zuwendungsbescheinigung, Bescheinigungen über 
     Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der 
     Behinderung müssen durch die Steuerpflichtigen nur noch 
     vorgehalten werden. Banken können die Bescheinigungen über die 
     einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form 
     zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf eine kostenlose 
     Papierbescheinigung bleibt aber erhalten.

   - Der Gesetzentwurf sieht noch einen Verspätungszuschlag von 50 
     Euro vor. Wir senken ihn von 50 auf 25 Euro pro angefangenen 
     Monat Verspätung. In Fällen, in denen keine Steuer gezahlt 
     werden muss oder eine Rückerstattung erfolgt, gibt es auch in 
     Zukunft keine automatische Festsetzung eines 
     Verspätungszuschlags. Auch muss kein Rentner Angst haben, 
     zukünftig von hohen Verspätungszuschlägen erfasst zu sein, weil 
     er fälschlich seine Steuererklärungspflicht nicht erkannt hat. 
     Ein Verspätungszuschlag kann nunmehr erst nach dem Ablauf der 
     gesetzten Nachfrist für die Steuerpflichtigen festgesetzt 
     werden.

Vorteile für die Wirtschaft

   - Die Wirtschaft spart durch die Regelungen des Gesetzes 
     Bürokratiekosten in Höhe von jährlich 28 Millionen Euro.

   - Das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der 
     allgemeinen Verwaltung sowie für Aufwendungen für soziale 
     Einrichtungen des Betriebs, gilt künftig auch für die 
     Steuerbilanz. Aufwendige Doppelerfassungen in Handels- und 
     Steuerbilanz entfallen.

   - Das Instrument der verbindlichen Auskunft wird gestärkt, damit 
     Steuerpflichtige schneller Rechtssicherheit bei der steuerlichen
     Beurteilung komplexer Einzelfälle erhalten können. Die 
     Finanzämter sollen zukünftig über einen Antrag auf verbindliche 
     Auskunft grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entscheiden. 
     Eine gleiche Auskunft führt künftig gegenüber mehreren 
     Beteiligten zu einer Gebühr.

   - Die Grenzen für die sog. Kleinbetragsrechnungen in der 
     Umsatzsteuer werden von 150 auf 200 Euro angehoben. Die 
     Bundesregierung wird zeitnah die Änderung in der 
     Umsatzsteuerdurchführungsverordnung vornehmen.

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Die Niedrigzinsphase verursacht auch Handlungsbedarf bei der Vollverzinsung. Unser Koalitionspartner war zu einer befristeten Absenkung des Zinssatzes von 0,5 auf 0,4 Prozent pro Monat für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen nicht bereit. An diesem Punkt besteht weiterhin erheblicher Änderungsbedarf."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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