CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: Rot-Grüne Konzepte
sind untaugliche Mittel
Berlin (ots)
Zu dem heute im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages beschlossenen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit erklären der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB, und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer MdB:
Die rot-grüne Politik des Regulierens, Bürokratisierens und der Kostensteigerung durch z. B. das "630,- DM-Job-Gesetz", die Regelungen zur Scheinselbstständigkeit, den umfassenden Teilzeitanspruch, die Veränderungen beim Betriebsverfassungsgesetz, der fehlerhaften Arbeitsmarktpolitik zeitigt ihre Erfolge:
* Die Schwarzarbeit ist auf einem historisch hohen Niveau angelangt. 350 Milliarden EUR, das entspricht ungefähr 16,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, werden in diesem Jahr auf diesen Sektor umgesetzt. Damit ist die Schwarzarbeit in Deutschland von 2001 auf 2002 um rund 6,2 Prozent angestiegen. Je 10.000 verlorene reguläre Arbeitsplätze entstehen Beitragsausfälle in der Sozialversicherung in Höhe von etwa 110 Mio. Euro und Lohnsteuerausfälle von rund 45 Mio. Euro.
Einen derartigen Zuwachs gibt es in keiner anderen Branche. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Rot-Grün dafür verantwortlich ist, dass Hunderttausende von Arbeitsplätzen diesem Sektor zum Opfer fallen.
Nach dem Motto "Was nicht sein darf, das nicht sein kann" versucht nun die rot-grüne Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die gesamte deutsche Wirtschaft wird mit mehr Bürokratie und Kostensteigerungen überzogen. Mit einer Generalunternehmerhaftung sollen Auswirkungen der Schwarzarbeit (fehlende Sozialversicherungsbeiträge) beim Generalunternehmer refinanziert werden. Dieser falsche Weg einer Generalunternehmerhaftung für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge durch Subunternehmer bewirkt genau das Gegenteil: Es werden noch mehr Arbeitsplätze in die Schwarzarbeit gehen und Firmenverlagerungen ins Ausland stattfinden. Bekämpfung von illegaler Beschäftigung in Schwarzarbeit ist ein wichtiges Ziel, wird von Rot-Grün aber mit untauglichen Mitteln angegangen. Daher fordern wir die Bundesregierung insbesondere auf:
1. Durch einen umfassenden Kurswechsel in der Wirtschafts-, Finanz-, Arbeitsmarkt - und Sozialpolitik die wahren Ursachen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wirksam zu bekämpfen; in keiner Branche ist der Unterschied zwischen dem, was der Arbeitnehmer nach deutschem Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht netto verdient und dem, was er brutto kostet, so groß wie in der Bauwirtschaft; heute muss ein Facharbeiter fünf bis sechs Stunden arbeiten, um seine legale Arbeitsstunde zurückkaufen zu können; das ist vor allem in der Bauwirtschaft der Grund für ständig zunehmende Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
2. Auf die Einführung einer Generalunternehmerhaftung in dem vorgelegten Gesetzentwurf zu verzichten.
3. Statt dessen eine Meldepflicht des Generalunternehmers gegenüber einer zentralen Meldestelle bei den Sozialversicherungsträgern einzuführen, damit diese in den Besitz der Angaben (insb. Name der Subunternehmer, Auftragssumme, Umfang und voraussichtliche Dauer der Bauleistung) kommt, die es ermöglichen, die Beiträge direkt bei den Subunternehmern geltend zu machen.
4. Die Bundesanstalt für Arbeit von ihren Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu entbinden und die Verantwortung sowie alle notwendigen Kompetenzen bei den Behörden der Zollverwaltung zu konzentrieren. Die Behörden der Zollverwaltung müssen so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben optimal erfüllen können.
5. Das Recht der Unfallversicherung so zu ändern, dass illegal Beschäftigte nicht mehr auf Kosten der steuer- und beitragsehrlichen Unternehmen Leistungen der Unfallversicherung erhalten können.
6. Auf europäischer und internationaler Ebene die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit verhängt werden, auch im Ausland gegen Gesellschaften mit Sitz im Ausland vollstreckt werden können. Soweit schon Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den europäischen Partnern stattfinden, muss sichergestellt werden, dass der beschriebene Sachverhalt von den Verhandlungen mitumfasst wird.
7. Solange und soweit keine Vollstreckungsabkommen mit anderen Ländern bestehen und anzunehmen ist, dass es Vollstreckungshindernisse geben wird, soll den Sozialversicherungsträgern das Recht eingeräumt werden, Beiträge vorab einzufordern und hierfür einen angemessenen Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen zu dürfen.
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