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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: Rot-Grüne Konzepte sind untaugliche Mittel

Berlin (ots)

Zu dem heute im Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung des Deutschen Bundestages beschlossenen Gesetzentwurf
zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und
Schwarzarbeit erklären der sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB, und der
sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Johannes Singhammer MdB:
Die rot-grüne Politik des Regulierens, Bürokratisierens und der
Kostensteigerung durch z. B. das "630,- DM-Job-Gesetz", die
Regelungen zur Scheinselbstständigkeit, den umfassenden
Teilzeitanspruch, die Veränderungen beim Betriebsverfassungsgesetz,
der fehlerhaften Arbeitsmarktpolitik zeitigt ihre Erfolge:
* Die Schwarzarbeit ist auf einem historisch hohen Niveau
angelangt. 350 Milliarden EUR, das entspricht ungefähr 16,5 Prozent
des Bruttoinlandsproduktes, werden in diesem Jahr auf diesen Sektor
umgesetzt. Damit ist die Schwarzarbeit in Deutschland von 2001 auf
2002 um rund 6,2 Prozent angestiegen. Je 10.000 verlorene reguläre
Arbeitsplätze entstehen Beitragsausfälle in der Sozialversicherung in
Höhe von etwa 110 Mio. Euro und Lohnsteuerausfälle von rund 45 Mio.
Euro.
Einen derartigen Zuwachs gibt es in keiner anderen Branche. Im
Ergebnis bedeutet dies, dass Rot-Grün dafür verantwortlich ist, dass
Hunderttausende von Arbeitsplätzen diesem Sektor zum Opfer fallen.
Nach dem Motto "Was nicht sein darf, das nicht sein kann" versucht
nun die rot-grüne Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf die
Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die gesamte deutsche Wirtschaft wird mit
mehr Bürokratie und Kostensteigerungen überzogen. Mit einer
Generalunternehmerhaftung sollen Auswirkungen der Schwarzarbeit
(fehlende Sozialversicherungsbeiträge) beim Generalunternehmer
refinanziert werden. Dieser falsche Weg einer
Generalunternehmerhaftung für vorenthaltene
Sozialversicherungsbeiträge durch Subunternehmer bewirkt genau das
Gegenteil: Es werden noch mehr Arbeitsplätze in die Schwarzarbeit
gehen und Firmenverlagerungen ins Ausland stattfinden. Bekämpfung von
illegaler Beschäftigung in Schwarzarbeit ist ein wichtiges Ziel, wird
von Rot-Grün aber mit untauglichen Mitteln angegangen. Daher fordern
wir die Bundesregierung insbesondere auf:
1. Durch einen umfassenden Kurswechsel in der Wirtschafts-,
Finanz-, Arbeitsmarkt - und Sozialpolitik die wahren Ursachen von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wirksam zu bekämpfen; in
keiner Branche ist der Unterschied zwischen dem, was der Arbeitnehmer
nach deutschem Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht netto verdient und
dem, was er brutto kostet, so groß wie in der Bauwirtschaft; heute
muss ein Facharbeiter fünf bis sechs Stunden arbeiten, um seine
legale Arbeitsstunde zurückkaufen zu können; das ist vor allem in der
Bauwirtschaft der Grund für ständig zunehmende Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung.
2. Auf die Einführung einer Generalunternehmerhaftung in dem
vorgelegten Gesetzentwurf zu verzichten.
3. Statt dessen eine Meldepflicht des Generalunternehmers
gegenüber einer zentralen Meldestelle bei den
Sozialversicherungsträgern einzuführen, damit diese in den Besitz der
Angaben (insb. Name der Subunternehmer, Auftragssumme, Umfang und
voraussichtliche Dauer der Bauleistung) kommt, die es ermöglichen,
die Beiträge direkt bei den Subunternehmern geltend zu machen.
4. Die Bundesanstalt für Arbeit von ihren Aufgaben im Zusammenhang
mit der Verfolgung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu
entbinden und die Verantwortung sowie alle notwendigen Kompetenzen
bei den Behörden der Zollverwaltung zu konzentrieren. Die Behörden
der Zollverwaltung müssen so ausgestattet werden, dass sie ihre
Aufgaben optimal erfüllen können.
5. Das Recht der Unfallversicherung so zu ändern, dass illegal
Beschäftigte nicht mehr auf Kosten der steuer- und beitragsehrlichen
Unternehmen Leistungen der Unfallversicherung erhalten können.
6. Auf europäischer und internationaler Ebene die notwendigen
Schritte einzuleiten, damit Bußgelder, die im Zusammenhang mit der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit verhängt
werden, auch im Ausland gegen Gesellschaften mit Sitz im Ausland
vollstreckt werden können. Soweit schon Verhandlungen zwischen der
Bundesregierung und den europäischen Partnern stattfinden, muss
sichergestellt werden, dass der beschriebene Sachverhalt von den
Verhandlungen mitumfasst wird.
7. Solange und soweit keine Vollstreckungsabkommen mit anderen
Ländern bestehen und anzunehmen ist, dass es
Vollstreckungshindernisse geben wird, soll den
Sozialversicherungsträgern das Recht eingeräumt werden, Beiträge
vorab einzufordern und hierfür einen angemessenen Verwaltungsaufwand
in Rechnung stellen zu dürfen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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