CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Grill: WHG-Novelle
verfassungsrechtlich bedenklich - Union lehnt Regierungsentwurf ab
Berlin (ots)
Aus Anlass der 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und der Berichterstatter zum WHG im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, Kurt-Dieter Grill MdB nach der Beratung im Umweltausschuss:
Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes ist verfassungsrechtlich bedenklich. Der Gesetzentwurf greift erheblich in die kommunale Selbstverwaltung ein.
Die Union wird insbesondere aus diesem Grunde die geplante Novelle ablehnen.
Nach Paragraph 1 a) Abs. 3 des Gesetzentwurfs wird durch Landesrecht bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung grundsätzlich aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, soweit überwiegende Gründe der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.
Durch diese Regelung gibt der Bund einen konkreten Regelungsauftrag an die Länder, die diesen keinen Spielraum mehr zur Ausgestaltung gibt. Dies verstößt aber gegen Art. 75 Abs. 2 GG, nach dem Rahmenvorschriften grundsätzlich keine in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen beinhalten dürfen.
Mit der Bestimmung des Paragraph 1a) Abs. 3 des WHG verletzt der Gesetzentwurf nicht nur Verfassungsrecht, er setzt sich auch über eine 1 zu 1-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinweg. Diese Abweichung von der Rahmenrichtlinie ist auch sachlich nicht gerechtfertigt. Die Vorgabe, die Wasserversorgung ortsnah zu decken, verletzt die kommunale Selbstverwaltung. Es muss den Kommunen selbst überlassen bleiben, wie sie ihre Wasserversorgung am zweckmäßigsten und kostengünstigsten organisieren.
Die Bundesregierung hat mit dieser Regelung einer konsensualen Wasserpolitik die Grundlage entzogen.
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